Entscheidung der Kommission zur Finanzierung von BSE-Tests in Europa veröffentlicht
Als Reaktion auf die jüngsten durch BSE hervorgerufenen Bedenken in der Gemeinschaft wurden nun die Beträge, die jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union von der Europäischen Kommission erhält, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften öffentlich dargelegt. "Angesichts der jüngsten BSE-Situation hat die Gemeinschaft ausnahmsweise ein überarbeitetes Testprogramm vereinbart", so die Kommission. Dieses Programm sieht zwei Testphasen vor. Die erste Phase betrifft alle über 30 Monate alten Rinder, "die notgeschlachtet werden oder bei denen sich bei der Schlachtung klinische Symptome zeigen, sowie eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe von Tieren, die im landwirtschaftlichen Betrieb verendet sind". Die zweite Phase betrifft "alle über 30 Monate alten Rinder, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden". Die von den folgenden Mitgliedstaaten vorgelegten Programme zur BSE-Überwachung sind für den Zeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 mit folgenden Höchstbeträgen von der Gemeinschaft genehmigt worden: - Österreich: 197.700 Euro - Belgien: 171.000 Euro - Dänemark: 321.000 Euro - Deutschland: 3.450,000 Euro - Griechenland: 90.000 Euro - Spanien: 1.136.000 Euro - Frankreich: 4.800.000 Euro - Irland: 210.000 Euro - Italien: 2.500.000 Euro - Luxemburg: 82.500 Euro - Niederlande: 1.260.000 Euro - Portugal: 180.000 Euro - Finnland: 306.000 Euro - Schweden: 577.800 Euro - Vereinigtes Königreich: 270.000 Euro.