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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission genehmigt Beihilferegelung für die italienische FuE

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein italienisches Gesetz zu genehmigen, das die Vergabe von Beihilfen für FuE-Projekte auf der Vorwettbewerbsstufe vorsieht. Die neue Regelung ersetzt die alte Regelung, die 1982 den "Fondo Speciale Rotativo per la Ricerca Tecnologic...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein italienisches Gesetz zu genehmigen, das die Vergabe von Beihilfen für FuE-Projekte auf der Vorwettbewerbsstufe vorsieht. Die neue Regelung ersetzt die alte Regelung, die 1982 den "Fondo Speciale Rotativo per la Ricerca Tecnologica" (F.I.T.) begründete und 1992, nachdem Italien verschiedene Vorschläge der Kommission verabschiedet hatte, von der Kommission genehmigt wurde. Die Regelung ist auf zehn Jahre beschränkt und mit 400 Millionen Euro jährlich ausgestattet. Sie richtet sich an Industrie, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, von Unternehmen aus diesen Bereichen gemeinsam betriebene Forschungseinrichtungen sowie öffentliche und private Konsortien, in denen Unternehmen mehrheitlich vertreten sind, und Finanzintermediäre. Darüber hinaus können Beihilfen gewährt werden für KMU, rückständige Gebiete, Projekte im Sinne des FuE-Gemeinschaftsrahmens, Projekte, an denen Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, und Projekte, die in Zusammenarbeit mit Universitäten oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.

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