Aktualisierung der Gesetzgebung für BSE-Untersuchungen
Die neuesten Aktualisierungen der gesetzlichen Anforderungen in der Europäischen Gemeinschaft bezüglich der Untersuchung von Rindern auf BSE sind nunmehr ausführlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften dargelegt. Die Änderungen beziehen sich auf die Anforderungen für die "Notschlachtung aus besonderem Anlass" und für die Schlachtung von mehr als 30 Monate alten Rindern sowie auf die Anforderungen für die Probenahme zur Untersuchung. Dieselbe Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften enthält auch den Text über die Entscheidung der Kommission über Kontrollmaßnahmen zur Umsetzung der jüngsten Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein. Die Texte sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unter der unten genannten Referenz einzusehen.