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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Ständiger Veterinärausschuss unterstützt Kontrollmaßnahmen für die Maul- und Klauenseuche

Der Ständige Veterinärausschuss gab eine befürwortende Stellungnahme zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission ab, die nach den Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich getroffenen Schutzmaßnahmen bis zum 27. März 2001 zu verlängern. Außerdem erklär...

Der Ständige Veterinärausschuss gab eine befürwortende Stellungnahme zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission ab, die nach den Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich getroffenen Schutzmaßnahmen bis zum 27. März 2001 zu verlängern. Außerdem erklärte der Ständige Veterinärausschuss, dass er angesichts der "enormen Kosten einer generellen Impfung...insbesondere für die Landwirte und aufgrund der Auswirkungen für den Handel" der Ansicht der Kommission und der Mitgliedstaaten zustimme, dass Impfungen in dieser Phase nicht die geeignete Reaktion auf den Seuchenausbruch seien. "Die Versendung von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten sowie anderen tierischen Erzeugnissen aus dem VK bleibt weiterhin verboten, sofern sie nicht einer entsprechenden Behandlung unterzogen wurden", erläutert die Kommission. Zusätzlich sollen noch die folgenden Schutzmaßregeln getroffen werden: eine EU-weite Sperrung von Viehmärkten und Viehsammelstellen für alle für MKS empfänglichen Tierarten, ein totales Verbringungsverbot für alle empfänglichen Arten außer zum Schlachthof oder direkt von Betrieb zu Betrieb nach entsprechender Genehmigung der zuständigen Behörden, Desinfektion der Reifen aller Fahrzeuge, die aus dem VK in andere Mitgliedstaaten fahren. Der Vorschlag wird in den nächsten Tagen von der Kommission formell verabschiedet und auf der nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses, die voraussichtlich am 20. und 21. März 2001 stattfinden wird, erneut geprüft.