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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Stellungnahme von Experten zur gesetzwidrigen Kontamination von konventionellen Saatgutpartien mit GV-Saatgut

Das Problem der Kontamination von konventionellen Saatgutpartien durch genetisch veränderte (GV) Stämme ist Thema eines neuen Berichts des Wissenschaftlichen Pflanzenausschusses, der die Europäische Kommission berät. Die Reinheit von Saatgut, das für den kommerziellen Gebrauch...

Das Problem der Kontamination von konventionellen Saatgutpartien durch genetisch veränderte (GV) Stämme ist Thema eines neuen Berichts des Wissenschaftlichen Pflanzenausschusses, der die Europäische Kommission berät. Die Reinheit von Saatgut, das für den kommerziellen Gebrauch produziert wird, ist auf EU- und Mitgliedstaaten-Ebene gesetzlich geregelt. Diese Regeln beinhalten Bestimmungen, die sicherstellen, dass die verkauften Saatgutpartien sortenecht sind, das bedeutet, dass beispielsweise Weizensaatgut nicht mit Rapssaatgut vermischt sein darf. Der Rat des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses bezieht sich auf das Interesse der Kommission in der Frage der Reinheitsanforderungen in Zusammenhang mit dem Vorhandensein von genetisch verändertem Saatgut. Die Kommission holte die Stellungnahme des Ausschusses zu seiner Begründung der Vorschläge betreffend die Rechtsvorschriften zu den Grenzwerten für die Präsenz von GV-Saatgutpartien in herkömmlichen Saatgutpartien ein. Diese beinhaltete die Fragen, ob es erlaubt sein sollte, GV-Saatgutpartien und eng verwandte Sorten in dasselbe Feld auszusäen, und ob und wie die aktuellen Regelungen über den Mindestabstand beim Pflanzen zwischen GV- und Nicht-GV-Kulturen abgeändert werden können.