EP-Ausschuss: RP6 kann zur Begrenzung der Vivisektion beitragen
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gefordert, dass unter dem Sechsten Rahmenprogramm für Forschung der Europäischen Kommission Mittel für die Entwicklung tierversuchsfreier Testmethoden für Kosmetika bereitgestellt werden. Dies äußerte der Umweltausschuss am 20.März, als er einstimmig einen Bericht der deutschen Abgeordneten Dagmar Roth-Behrendt zur Änderung der siebten Fassung der Richtlinie über kosmetische Mittel der Kommission verabschiedete. Die Kommission schlägt ein Verbot von Tierversuchen, jedoch kein Vermarktungsverbot für kosmetische Erzeugnisse, die bereits an Tieren getestet wurden, vor. Das Tierversuchsverbot würde sowohl Fertigerzeugnisse als auch deren Bestandteile betreffen. 1993 wurde beschlossen, dass die Vermarktung von Bestandteilen von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, von 1998 an untersagt sein soll. Dieses Verbot ist bisher jedoch noch nicht in Kraft getreten. Als Hauptgründe führte die Kommission den Mangel an alternativen Testmethoden an, von denen bisher nur drei wissenschaftlich validiert sind, und das Problem der Einhaltung der Regeln der WTO (Welthandelsorganisation). Die vom Ausschuss verabschiedeten Änderungen würden das Vermarktungsverbot erhalten. Der Ausschuss verlangt, dass das Verbot für Bestandteile, für die andere validierte Testmethoden bestehen, sofort und für alle anderen Bestandteile fünf Jahre nach der Verabschiedung der Richtlinie in Kraft tritt. Roth-Behrendt verwies auf das vor kurzem verabschiedete US-amerikanische "Hunde- und Katzenfellgesetz" ("Dog and Cat Fur Act"), das die Herstellung und die Einfuhr von unter Verwendung von Hunde- und Katzenfellen hergestellten Erzeugnissen untersagt. Dieses Gesetz wurde damit begründet, dass solche Erzeugnisse nicht mit amerikanischen Moralvorstellungen und dem Tierschutz zu vereinbaren sind. Laut Roth-Behrendt sollten die gleichen Moralvorstellungen auch für Tierversuche gelten.