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Maßnahmen für energiesparende Gebäude

Die Europäische Kommission schlägt Fördermaßnahmen für die Energieeinsparung in Neu- und Altbauten vor. "Die Europäische Kommission hat sich entschlossen, legislative Maßnahmen vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Energieeffizienz in Gebäuden zum Nutzen aller verbessert ...

Die Europäische Kommission schlägt Fördermaßnahmen für die Energieeinsparung in Neu- und Altbauten vor. "Die Europäische Kommission hat sich entschlossen, legislative Maßnahmen vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Energieeffizienz in Gebäuden zum Nutzen aller verbessert wird: [zum] besseren Schutz unserer Umwelt, für eine höhere Sicherheit der Energieversorgung und niedrigere Energiekosten", so die Stellungnahme des für Energie und Verkehr zuständigen Kommissionsmitglieds Loyola de Palacio. Der von der Kommission vorgeschlagene Entwurf für eine neue Richtlinie sieht eine Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden um 22 Prozent bis zum Jahr 2010 vor. In dem zuvor veröffentlichten Grünbuch der Kommission "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" heißt es: "Wenn keine Maßnahmen unternommen werden, wird sich die Abhängigkeit der EU von Importenergie bis zum Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöhen (von derzeit 50 Prozent)." "Da die Union nur einen begrenzten Einfluss auf die Bedingungen der Energieversorgung hat, sollte sie jede Möglichkeit zur Förderung eines sparsamen Umgangs mit Energie nutzen", so die Kommission. "Über 40 Prozent des Energieverbrauchs entfallen auf den Gebäudesektor, der größte Teil hiervon wird für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung benötigt. Bei diesem Verbrauch dürfte ein kosteneffektives Einsparpotenzial von schätzungsweise über 22 Prozent vorhanden sein." Die wichtigsten Elemente in dem neuesten Vorschlag der Kommission zu diesem Thema sind folgende: - ein gemeinsames Verfahren zur Entwicklung integrierter Mindestenergieeffizienzstandards; - Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung der Mindeststandards für Neubauten sowie für die Renovierung von Altbauten über 1500 Quadratmeter unter Zugrundelegung dieses Verfahrens ; - Zertifizierungspläne für Neu- und Altbauten; - Spezielle Prüfung und Bewertung der Heizungs- und Kühlanlagen durch Fachpersonal.

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