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WLA überarbeitet Ratschlag zu BSE und verabschiedet Stellungnahme zu gentechnisch veränderter Baumwolle

Neue Erkenntnisse haben den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission in wissenschaftlichen Fragen berät, veranlasst, seine früheren Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit bestimmter tierischer Produkte zu überarbeiten. Angesichts der neuen Daten...

Neue Erkenntnisse haben den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische Kommission in wissenschaftlichen Fragen berät, veranlasst, seine früheren Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit bestimmter tierischer Produkte zu überarbeiten. Angesichts der neuen Daten hat der WLA am 4. Juli eine Stellungnahme veröffentlicht, dass bei Talg, der aus anderem Gewebe als Fleischfettgewebe gewonnen wird und ohne geeignete Maßnahmen - wie z.B. die Beseitigung von spezifischem Risikomaterial (SRM) und Filterung, sowie bei bestimmten Geweben eine Hitzebehandlung - in Rinderfuttermitteln verwendet wird, ein Risiko der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) nicht ausgeschlossen werden kann. In einer weiteren Stellungnahme kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass bestimmte Teile des unmittelbar am Verdauungstrakt anhaftenden Fettgewebes als potenzielles BSE-Risikomaterial angesehen werden sollten, sofern bei dem Tier ein BSE-Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer positiveren Mitteilung aktualisierte der Ausschuss auch seine Stellungnahme aus dem Januar 2000 über die Unbedenklichkeit von Gelatine. Gegenstand der aktualisierten Stellungnahme ist die Feststellung, dass zwei vor kurzem validierte Verfahren der Gelatineherstellung mindestens genauso sicher sind wie die bereits zugelassenen Verfahren. In der Stellungnahme sind für alle einzelnen Verwendungszwecke von Gelatine (Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und industrielle Verwendung), die Sicherheitsanforderungen in Bezug auf SRM-Beseitigung, Beschaffung des Rohmaterials usw. aufgelistet. Der WLA hat zudem eine Stellungnahme über Themen mit Bezug auf die mögliche Verwendung gentechnisch veränderter Baumwolle in Frauenhygieneprodukten, Inkontinenzprodukten für Kleinkinder oder Erwachsene sowie in Kleidungsstücken verabschiedet. Der WLA kam zu der Schlussfolgerung, dass es keinen Grund für die Annahme und auch keinen Beleg dafür gibt, dass die Verarbeitung gentechnisch veränderter Baumwolle zur Herstellung der beiden Baumwollsorten, für die eine entsprechende Zulassung für Europa beantragt wurde, Baumwollfasern ergibt, die sich in ihren Eigenschaften von genfreien Baumwollfasern unterscheiden. Darüber hinaus vertritt der WLA die Auffassung, dass endogene oder durch gentechnische Veränderung eingebaute Proteine während der Verarbeitung der Baumwollfasern denaturiert oder entfernt werden sollten. In seiner Stellungnahme sieht der WLA keinen Grund für die Annahme, dass aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellte Hygieneprodukte ein größeres Risikopotenzial haben als Produkte, die frei von gentechnisch veränderter Baumwolle sind. Dessen ungeachtet empfiehlt der Ausschuss, künftig bei jeder vorgesehenen Verwendung gentechnisch modifizierter pflanzlicher Erzeugnisse zur Herstellung von Baumwollprodukten für medizinische und hygienische Zwecke in jedem Einzelfall eine Risikobewertung vorzunehmen.