Studie über die Erstellung von nationalen Programmen zur gemeinsamen Umsetzung in beitrittswilligen Ländern
Die GD Umwelt der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung für eine Studie über die Erstellung von nationalen Programmen zur gemeinsamen Umsetzung (JI) in beitrittswilligen Ländern veröffentlicht. Der Auftrag beinhaltet die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die spezifische Anforderungen in Zusammenhang mit dem Aufbau von Know-how jener beitrittswilligen Länder beschreibt, die in Anhang B zum Kyoto-Protokoll betreffend die Durchführung der gemeinsamen Umsetzung gemäß Artikel 6 des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind. Die Studie muss Empfehlungen für künftige Finanzierungsvorschläge enthalten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Schulung, Informationsaustausch, Festlegung von Bestimmungen und Modalitäten sowie Vernetzung von maßgeblichen Organisationen in beitrittswilligen Ländern betreffend die Durchführung der gemeinsamen Umsetzung zu widmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Fallstudien sollen einfache und effiziente Modalitäten und Verfahren für eine frühzeitige und praktische Durchführung der gemeinsamen Umsetzung im Rahmen des Kyoto-Protokolls durch beitrittswillige Länder empfohlen werden. Die Empfehlungen sollen die Kompatibilität mit sämtlichen Entscheidungen sicherstellen, die von den Parteien der Klimarahmenkonventionen (UNFCCC) mit Blick auf die Umsetzung von Artikel 6 des Kyoto-Protokolls verabschiedet wurden. Die Empfehlungen sollen ferner darauf abzielen, die Erstellung nationaler Programme betreffend die gemeinsame Umsetzung in den von der Studie betroffenen beitrittswilligen Ländern zu erleichtern. Die Studie hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die beitrittswilligen Länder verpflichtet sind, ihre Rechtsvorschriften an den "Gemeinsamen Besitzstand" anzunähern. Diese Annäherung ist eine wesentliche Bedingung für den Beitritt zur EU. Die Vertragsdauer beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Unterzeichnung.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Rue de la Loi/Wetstraat 200 Frau Gail Kent B-1049 Brüssel Fax: +32-2-299 4449 Auskünfte zu administrativen und finanziellen Angelegenheiten unter: Tel.: +32-2-296 0008 Auskünfte zu technischen Angelegenheiten unter: Tel.: +32-2-299 2512