Kommission schlägt neue Wissenschafts- und Innovationsstatistiken vor
In einem Vorschlag an das Europäische Parlament und den Ministerrat hat die Europäische Kommission Pläne für neue Statistiken über Wissenschaft, Technologie und Innovation vorgestellt. "Zur Festlegung und Bewertung der W&T-Politik (W&T - Wissenschaft und Technologie) in den zunehmend wissensbasierten Volkswirtschaften werden zuverlässige relevante statistische Indikatoren benötigt", so die Kommission. In dem Vorschlag wird zwar anerkannt, dass bereits einige Statistiken bestehen, diese seien jedoch hinsichtlich der Messung der Ergebnisse, der Verbreitung des Wissens und der Leistung der Innovationssysteme eingeschränkt. Weiter heißt es: "Es muss eine neue Generation statistischer Variablen entwickelt werden, die diese Aspekte überwachen können." Die Initiative hat zum Ziel, neue statistische Variablen zu entwickeln, gleichzeitig aber auch die Erstellung bisheriger Gemeinschaftsstatistiken in den Mitgliedstaaten fortzusetzen. Es sollen auch die bestehenden Datenqualitätsstandards verbessert und aktualisiert werden, insbesondere bezüglich pünktlicher Lieferung und Vergleichbarkeit sowie Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt vor, neue Statistiken über Innovation, Personal in Wissenschaft und Technologie, Patente und Hochtechnologie sowie geschlechtsdifferenzierte Statistiken über Wissenschaft und Technologie zu erstellen. Sie schlägt weiterhin vor, dass die Kosten der Erstellung und Übermittlung der Statistiken von den nationalen Stellen als Teil des Statistischen Programms der EU getragen werden sollen. Dies stimme mit dem Subsidiaritätsprinzip überein. Der Beitrag der Gemeinschaft von 7,5 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren würde nur einen Teil der Gesamtkosten der Initiative decken. Dieser Betrag könnte in die Harmonisierung von Daten auf Gemeinschaftsebene, die Entwicklung statistischer Indikatoren und die Verbesserung der Methodik fließen. Es wird vorgeschlagen, dass die Kommission binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten der Entschließung und danach in Abständen von fünf Jahren die dargelegten Maßnahmen bewertet.