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Ausschuss der Regionen fordert Ausweitung der lokalen Kompetenzen bei der Innovation

Der Ausschuss der Regionen hat eine größere Anerkennung der Rolle der lokalen Behörden der Mitgliedstaaten bei den Maßnahmen für eine wissensbestimmte Wirtschaft, wie sie vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 geplant wurde, gefordert. In einer Stellungnahme zur "Mitte...

Der Ausschuss der Regionen hat eine größere Anerkennung der Rolle der lokalen Behörden der Mitgliedstaaten bei den Maßnahmen für eine wissensbestimmte Wirtschaft, wie sie vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 geplant wurde, gefordert. In einer Stellungnahme zur "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" vertrat der Ausschuss die Ansicht: "[Wir glauben,] dass Innovation das zentrale Verbindungsglied zwischen Forschung und Industrie ist, wodurch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Produktion von Gütern und die Bereitstellung von Dienstleistungen ermöglicht wird. Maßnahmen zur Förderung der Innovation sollten daher strategischer Natur sein und nicht sektorenspezifisch. Konsequenterweise sollte die Betonung auf die Gewährleistung eines integrierten und kohärenten Ansatzes auf allen Ebenen gelegt werden." Weiterhin umriss der Ausschuss die Bedeutung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in dem vielschichtigen Prozess: "Die lokalen Behörden sind direkt für zahlreiche der Tätigkeiten verantwortlich, die für die Innovationsförderung von Bedeutung sind. Dazu gehören die wirtschaftliche Entwicklung, die Schul- und Berufsbildung, die Entwicklung von Wissenschafts-, Technologie- und Industrieparks [sowie] Raumplanungsmaßnahmen." Weiterhin ließ der Ausschuss verlauten: "Die Kommunen und Regionen sollen aktiv dazu ermutigt werden, ihre Fördermaßnahmen auf die auf nationaler und europäischer Ebene verfolgte Politik abzustimmen, um die Kohärenz eines stabilen, gemeinsamen und transparenten Innovationsförderungsrahmens zu gewährleisten." Der Ausschuss betonte ebenfalls die Rolle der Maßnahmen zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts bei der Schaffung sicherer Bedingungen für Forschung und Industrie. Diese Politik umfasst Instrumente wie den EU-Strukturfonds für die regionale Entwicklung: "Es ist deshalb die Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten...geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Innovationsförderung zu schaffen und damit auch für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zu sorgen." Anschließend betonte der Ausschuss die Bedeutung der Investition in das Humanpotenzial allgemein und fügte hinzu: "Berufsbildungsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, denn jede Innovation entspringt letztlich dem menschlichen Geist." Der Ausschuss merkte an, dass er die fünf von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen vorrangigen Ziele unterstütze, da sie "die wesentlichen Herausforderungen widerspiegeln, denen sich die EU insgesamt stellen muss". Der Ausschuss forderte eine größere Abstimmung der Innovationspolitiken in der gesamten EU und einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, die Förderung von Gründung und Wachstum innovativer Unternehmen, die Verbesserung der wesentlichen Schnittstellen im Innovationssystem und die Schaffung einer für die Innovation aufgeschlossenen Gesellschaft. Er fügte hinzu, dass die Entwicklung kollektiver Arbeitsstrategien der Schlüssel zum Erfolg für die Vorschläge der Kommission seien: "Ein systemischer Innovationsansatz, der auf einer kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse beruht und es nötig macht, nicht nur die Kenntnisse des Einzelnen zu erhöhen, sondern das kollektive Wissen zu erweitern, gilt als die am besten geeignete Methodologie für die Entwicklung von Innovationspolitiken und -strategien." Der Ausschuss unterstützte ebenfalls die Initiative eines Innovationsanzeigers der Kommission und forderte, die Veröffentlichung eines Innovationsanzeigers auf regionaler Ebene zu erwägen, um eine Erfolgsbewertung der Aktivitäten im Rahmen regionaler Innovationen vornehmen zu können. Der Ausschuss fügte ebenfalls hinzu, dass man eine Ausweitung des Innovationsanzeigers auf die Beitrittsstaaten sowie europäische Drittstaaten erwägen sollte. "Dadurch könnte ein realistischeres Bild des Zusammenspiels zwischen den Organisationen und der Effizienz der Vernetzung in der gesamteuropäischen Wirtschaft in diesem Bereich ermöglicht werden." Der Ausschuss merkte noch an: "Die Kommission sollte im Hinblick auf ein besseres Verständnis von Innovationssystemen und Innovationsfördermöglichkeiten Überlegungen zu weiteren Forschungsbereichen anstellen." Der Ausschuss unterstützte ebenfalls die im März 2000 vom Europäischen Rat in Lissabon getroffene Vereinbarung, die Formalitäten, mit denen Unternehmen zu kämpfen haben, zu verringern. Er plädierte für eine konkrete Vorgehensweise gegen übermäßigen bürokratischen Aufwand. Weiterhin lenkte er die Aufmerksamkeit auf die Rolle des geistigen Eigentums in einer wissensbestimmten Wirtschaft und sprach die Empfehlung aus, "dass die Vorschriften über das geistige Eigentum EU-weit harmonisiert werden, was die Forscher zur wirtschaftlichen Nutzung ihrer Forschungsergebnisse anspornt und auch die anwendungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Forschern aus unterschiedlichen Ländern intensiviert." Der Ausschuss fügte ebenfalls hinzu, dass es wichtig sei, die Unterscheidung zwischen "innovativ" und "Hightech" zu erkennen. Viele herkömmliche Sektoren wie die Stahlproduktion könnten stark von der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren profitieren. Er betonte: "Besonders wichtig ist dies für Gemeinden und Regionen außerhalb des zentraleuropäischen 'Kerngebietes', für deren Wirtschaft nach wie vor traditionellere Industriebereiche wie die Schuh- und Textilindustrie kennzeichnend sind." Die Kommission nahm die Mitteilung "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" im vergangenen Jahr im Zuge der auf dem Gipfel von Lissabon (März 2000) gemachten Verpflichtungen an. In dieser wird gefordert, dass Europa die wettbewerbsfähigste wissensbestimmte Wirtschaft der Welt werden solle.

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