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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Leitlinien des schwedischen Forschungsrates unterstützen therapeutisches Klonen

Während immer mehr EU-Mitgliedstaaten ihren Standpunkt zum Klonen von Menschen und zur Genforschung klären, hat auch der schwedische Forschungsrat Leitlinien über die Stammzellenforschung erstellt, die sich für therapeutisches Klonen durch Übertragung des Kerns einer somatisch...

Während immer mehr EU-Mitgliedstaaten ihren Standpunkt zum Klonen von Menschen und zur Genforschung klären, hat auch der schwedische Forschungsrat Leitlinien über die Stammzellenforschung erstellt, die sich für therapeutisches Klonen durch Übertragung des Kerns einer somatischen Zelle aussprechen, jedoch das Einpflanzen geklonter Embryonen in die Gebärmutter ablehnen. Der Rat fordert klare Leitlinien, um das gesetzliche Vakuum auszufüllen, das gegenwärtig in der schwedischen Gesetzgebung herrscht. Momentan gibt es in dem Land keinen gesetzlichen Rahmen für die Stammzellenforschung. Der Rat spricht sich für die Nutzung des therapeutischen Klonens für Zwecke medizinischer Forschung aus, wobei die Übertragung des Kerns einer somatischen Zelle benutzt wird, um Embryonen zu schaffen, aus denen Stammzellen entnommen werden können. Die Leitlinien besagen, dass die Schaffung von Embryonen auf diesem Wege "ethisch vertretbar" ist, angesichts der langfristigen medizinischen Nutzen, die sie mit sich bringen könnte. Die Richtlinien stellen allerdings fest, dass die Nutzung dieser Technik zur Schaffung von Stammzellen mit identischer DNA wie Patienten, die Zelltransplantationen benötigen, nur unter der Bedingung erlaubt sein soll, dass eine Lizenz vergeben und eine Kontrolle durch eine Behörde gegeben ist. Der schwedische Forschungsrat spricht sich für die Einführung einer Gesetzgebung aus, die die Einpflanzung solcher Embryonen in die Gebärmutter verbietet. Die Leitlinien des Rates besagen ferner, dass es zulässig ist, Stammzellen von überzähligen Embryonen, die nach In-Vitro-Befruchtungen übrig geblieben sind, für diese Art der Forschung zu benutzen, unter der Bedingung, dass die Eltern des Embryos informiert wurden und einverstanden sind. Allerdings setzen sie eine Altersgrenze von zwei Wochen nach der Befruchtung für Embryonen, die auf diese Art benutzt werden. Eine Sprecherin des Rates sagte, die schwedische Regierung erwarte die Leitlinien, um sich ein klareres Bild von der Meinung der Forschergemeinde zu diesem Problem machen zu können. Sie fügte hinzu, dass die Leitlinien als "vorübergehende Maßnahme" dienen sollen, bis die Gesetzgebung durch die schwedische Regierung eingeführt wird, womit im Laufe des nächsten Jahres gerechnet wird. Am 29. November hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit einen Antrag abgelehnt, das Klonen von Menschen in der EU zu verbieten. Die Entschließung wurde durch den Ausschuss für Humangenetik und andere neue Technologien in der modernen Medizin des Europäischen Parlaments eingeführt, der infolge einiger kontroverser Entwicklungen eingerichtet wurde, unter anderem der Geburt von "Schaf Dolly" 1996 in Schottland.

Länder

Schweden