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Inhalt archiviert am 2022-12-21

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Liikanen fordert Kompatibilität bezüglich der russischen E-Commerce-Gesetzgebung

Der EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen, begrüßte am 18. Dezember die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland bei der Abfassung der russischen E-Commerce-Gesetzgebung. Er rief allerdings diesbezüglich auch zu mehr K...

Der EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, Erkki Liikanen, begrüßte am 18. Dezember die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland bei der Abfassung der russischen E-Commerce-Gesetzgebung. Er rief allerdings diesbezüglich auch zu mehr Kompatibilität auf. Kommissar Liikanen, der über eine Videoverbindung zu den Teilnehmern einer in Moskau stattfindenden und von der Russian Association of Networks and Services (RANS) organisierten Konferenz sprach, erwähnte die gute Zusammenarbeit. Er wies jedoch auch darauf hin, dass die Unterschiede bei der Authentifizierung und den Schutzelementen in der russischen E-Commerce-Gesetzgebung technisch neutraler und kompatibel sein sollten. Der Ansatz der EU betreffend die Authentifizierung geht in Richtung Verwendung von elektronischen Unterschriften, anstatt digitaler Unterschriften. Mit diesem technisch neutraleren Ansatz wird eine längere Gültigkeit erreicht. Die EU hat zudem sichergestellt, dass ihre Richtlinie alle Dienste der Informationsgesellschaft abdeckt, während der russische Gesetzesvorschlag auf den Abschluss von Verträgen beschränkt ist und somit nur die an Transaktionen beteiligten Personen einbezieht. "Nach unseren Erfahrungen ist die Gesetzgebung ein komplexer und langwieriger Prozess. Wir empfehlen, die Unterschiede zwischen den Richtlinien der EU und den oben beschriebenen russischen Gesetzesentwürfen genau zu überdenken", sagte Liikanen. Er drückte des Weiteren seine Zufriedenheit darüber aus, dass Russland aktiv an dem Handlungsschwerpunkt zum E-Commerce des Aktionsplans "Northern eDimension" teilnimmt und dass der eRussia-Plan jetzt gut ausgearbeitet ist. Er hob auch die Punkte hervor, die seiner Meinung nach die Schlüsselelemente der E-Commerce-Verordnung darstellen: sie sollte einfach gehalten und technisch neutral sein (auf Grund der sich schnell ändernden betreffenden Technologie). Außerdem sollte die Gesetzgebung durch Selbstregulierung ergänzt werden.