Kommission geht gegen drei Mitgliedstaaten wegen mangelnder Öffnung der Teilnehmeranschlüsse vor
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Griechenland, Portugal und Deutschland Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil diese Länder nicht sicherstellen, dass Wettbewerbern der gemeinsame Zugang zum Teilnehmeranschluss ermöglicht wird. Die Verordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass der Internetzugang durch mehr Wettbewerb bei den Nutzungsbedingungen der "letzten Meile" der Telekommunikationsverbindung (der Teilnehmeranschluss) verbessert wird, wurde in den drei genannten Ländern nicht in vollem Umfang umgesetzt. Das bedeutet, dass es keinen ausreichenden Zugang zum Teilnehmeranschluss für neue Marktteilnehmer gibt, um Dienste wie DSL (Digital Subscriber Line) anbieten zu können. Der für die Informationsgesellschaft und Unternehmen zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen kommentierte die Entwicklung, die sich kurz vor der Weihnachtspause abzeichnete, mit den Worten, dass dies erst der erste von zahlreichen möglichen Schritten sei, mit der die Umsetzung der Verordnung gewährleistet werden soll. "[Dies] ist nur ein erster Schritt zur wirksamen Durchsetzung der Entbündelungsverordnung in allen 15 Mitgliedstaaten. Es gibt weitere Probleme, zu deren Lösung zu gegebener Zeit rechtliche Schritte ergriffen werden können", führte er aus. In einem ersten Schritt werden an die drei Länder Aufforderungsschreiben geschickt. Während im Fall Deutschlands ein Verstoß aufgrund der monopolistischen Stellung des etablierten Betreibers im Zusammenhang mit DSL-Diensten vorliegt, handelt es sich bei Griechenland (Versäumnis, ein Angebot für den gemeinsamen Zugang zu veröffentlichen) und Portugal (das Angebot liegt vor, ist aufgrund fehlender Tarife jedoch unvollständig) eher um verfahrenstechnische Mängel.
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