Kommission veröffentlicht einen geänderten Vorschlag für die Regeln der Teilnahme am RP6
Die Europäische Kommission hat einen geänderten Vorschlag für die Regeln der Teilnahme am Sechsten Rahmenprogramm (RP6) veröffentlicht. Am ursprünglichen Text wurden zwei umfangreichere Änderungen vorgenommen, nachdem im Dezember Diskussionen auf dem letzten Forschungsrat in Brüssel stattgefunden haben. Die Änderungen betreffen die Streichung der Definition der Instrumente (in Kapitel II) und der Angabe des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft entsprechend der Art des Instruments. Diese Bestimmungen wurden nun in Anhang III des Beschlussentwurfs für das Sechste Rahmenprogramm übertragen. Im entsprechenden Vorschlag für das Programm Euratom wurde ebenso verfahren. Der geänderte Vorschlag für die neuen Regeln der Teilnahme am Rahmenprogramm muss vom Europäischen Parlament im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden, während für das entsprechende Euratom-Dokument eine Absprache mit dem Parlament und ein anschließender einmütig gefasster Beschluss des Rates erforderlich ist. Einige der neuen Bestimmungen in den Regeln der Teilnahme, die sich von denen des vorherigen Rahmenprogramms unterscheiden, beinhalten folgende Punkte: EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsländer sind in ihren Rechten und Pflichten gleichgestellt, europäische Organisationen für die wissenschaftliche Zusammenarbeit können zu den gleichen Bedingungen wie Mitgliedstaaten teilnehmen, finanzielle Beiträge werden bei Exzellenznetzen in Form von "Bündelungszuschüssen" und bei integrierten Projekten als "Budgetzuschüsse" vergeben. Schlussendlich wird Konsortien die Möglichkeit gegeben, ihre Zusammensetzung zu ändern, wenn die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.