Busquin begrüßt den Beschluss des deutschen Bundestags zur Genehmigung der Einfuhr von Stammzellen
Forschungskommissar Philippe Busquin hat einen Beschluss des Bundestags begrüßt, der den Import von vorhandenen menschlichen Embryonen-Stammzellen für die medizinische Forschung unter strengen Auflagen zulässt. Am 31.Januar verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit der 618anwesenden Abgeordneten einen Antrag, der die Einfuhr von embryonalen Stammzellen unter bestimmten Auflagen zulässt. Ein weiterer Antrag, der ein vollständiges Importverbot vorsieht, erhielt 265Stimmen und erreichte damit keine Mehrheit. Ein dritter Antrag, der die Aufhebung aller Einfuhrbeschränkungen betraf, erhielt nur 106Stimmen. "Deutsche Forscher können nun in vollem Umfang an EU-finanzierten Forschungsprogrammen teilnehmen, bei denen es um den Einsatz von embryonalen Stammzellen zur Heilung von Krankheiten wie etwa Parkinson, Alzheimer oder Herzkrankheiten geht", sagte Kommissionsmitglied Busquin. "Diese Entscheidung des Deutschen Bundestags wird den Forschern neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Spitzenforschung in einem europäischen Forschungsraum bieten." Der Abstimmung gingen zwei Jahre der intensiven öffentlichen Diskussion voraus. Bisher war in Deutschland jegliche Forschung an Embryos verboten. Vor der Abstimmung hatte Bundeskanzler Schröder den Bundestag aufgefordert, für die Genehmigung des eingeschränkten Imports zu stimmen, da man sich nur so die Mitsprache über die Nutzung dieser Forschung sichern könne. "Denn andernfalls würde die Forschung ja nicht aufhören, sondern womöglich nur nach wirtschaftlichen Interessen und an Orten vorangetrieben, an denen ethische Überlegungen weniger zur Geltung kommen", warnte er. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn sprach sich ebenfalls für die Zulassung der Einfuhr embryonaler Stammzellen unter strengen Auflagen aus, da ein umfassendes Verbot den Verlust wichtiger Chancen für die biomedizinische Forschung zur Folge hätte. Die Verfechter einer Legalisierung der Importe hatten angemerkt, dass die deutsche Wirtschaft bedeutende Möglichkeiten verlieren würde, wenn Forscher in andere Länder abwanderten, um dort an Stammzellen zu forschen. Auch ein Bericht des nationalen Ethikrats vom November letzten Jahres befürwortete die Möglichkeit der beschränkten Einfuhr. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission für das Sechste Rahmenprogramm auf dem Gebiet der Forschung (RP6) sind weder Mittel für die Herstellung von Embryos zu Forschungszwecken noch die Beschaffung von embryonalen Stammzellen oder jegliche Intervention an der Keimlinie vorgesehen.