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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommission hat laut einer Verbrauchergruppe die richtigen Maßnahmen für genetisch veränderte Lebensmittel vorgeschlagen

Die Europäische Gemeinschaft der Konsumgenossenschaften, Euro Coop, hat die Vorschläge der Europäischen Kommission zu genetisch veränderten Lebens- und Tierfuttermitteln verteidigt, nachdem die vorgeschlagenen Maßnahmen von einigen Handelsgruppen als "undurchführbar" und kosts...

Die Europäische Gemeinschaft der Konsumgenossenschaften, Euro Coop, hat die Vorschläge der Europäischen Kommission zu genetisch veränderten Lebens- und Tierfuttermitteln verteidigt, nachdem die vorgeschlagenen Maßnahmen von einigen Handelsgruppen als "undurchführbar" und kostspielig kritisiert worden waren. Euro Coop sieht in den Vorschlägen der Kommission vom 25. Juli 2001 zur Genehmigung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einen "bedeutenden Schritt nach vorn, [der] verbessert und nicht unterminiert werden muss". Die Kritik an den Maßnahmen, die im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Anhörungen der Umwelt- und Agrarausschüsse des Europäischen Parlaments geäußert wurde, hatte keinen Einfluss auf den Standpunkt von Euro Coop, wonach sämtliche genetisch veränderten Lebensmittel einem strengen Genehmigungsverfahren unterworfen, und alle aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmittel und Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden sollten. Die Verbraucherorganisation begrüßt die Pläne der Kommission zur Einführung eines Genehmigungssystems, das sowohl genetisch veränderte Lebensmittel als auch Tierfuttermittel mit einbezieht. Sie vertritt den Standpunkt, dass die vorgeschlagene EU-Gesetzgebung eine Gesetzeslücke schließen wird, die derzeit zulässt, dass sich verarbeitete genetisch veränderte Futtermittel, wie beispielsweise Maiskleberfutter, den erforderlichen Genehmigungsverfahren für Tierfuttermittel, die lebende, genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, entziehen können. Euro Coop begrüßt ferner die Vorschläge zur Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln, insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich einer engen Verbindung zwischen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Euro Coop stellt fest, dass die bestehende europäische Gesetzgebung zu neuartigen Lebensmitteln und Inhaltsstoffen den Verbrauchern nicht die Möglichkeit zu einer informierten Wahl gebe, und unterstützt den Vorschlag der Kommission für ein Etikett mit der Aufschrift "aus GVO hergestellt". Sie stimmt ferner zu, dass sämtliche Produkte, die mit genetisch veränderten Inhaltsstoffen hergestellt werden, dahingehend gekennzeichnet werden müssten, dass sie GVO enthielten, selbst wenn das Endprodukt einem Produkt ähnelt, dass ohne GVO hergestellt wurde, oder wenn im Endprodukt keine Spuren von genetisch verändertem Material mehr nachgewiesen werden könnten. Bezüglich der unbeabsichtigten Kontamination von Nahrungsmitteln, die keine genetisch veränderten Organismen enthalten, bestätigt Euro Coop den von der Kommission empfohlenen Schwellenwert von einem Prozent, widerspricht jedoch dem Vorschlag, dass dies auf GVO angewandt werden sollte, die von wissenschaftlichen Ausschüssen positiv bewertet worden seien. Stattdessen solle die Toleranzschwelle von einem Prozent nicht angewandt werden, bevor die Kommission ihrerseits die betroffenen GVO zugelassen hat. Ferner solle auch der Begriff "unbeabsichtigte Kontamination" definiert werden. Euro Coop begrüßt zwar den Aufbau eines Systems zur Rückverfolgbarkeit, gibt jedoch zu bedenken, dass die Entwicklung einer Reihe unterschiedlicher europäischer Rückverfolgbarkeitssysteme (beispielsweise für Rindfleischprodukte, genetisch veränderte Lebensmittel etc.) die Konsistenz und Kohärenz der EU-Gesetzgebung beeinträchtigen würde. Sie fordert die Entwicklung eines einzigen Rückverfolgbarkeitssystems für sämtliche Lebensmittelprodukte, was die derzeitige Situation vereinfachen und zu einer besseren Überwachung führen würde.