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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Europäische Nichtregierungsorganisationen reagieren auf neue Forschungsergebnisse über GVO-Produkte

In ihrer Reaktion auf neueste Forschungsergebnisse, die die Europäische Umweltagentur (EUA) vorgelegt hat, fordern drei Umwelt-NRO (Nichtregierungsorganisationen) die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, den Anbau von genetisch veränderten (GV) Z...

In ihrer Reaktion auf neueste Forschungsergebnisse, die die Europäische Umweltagentur (EUA) vorgelegt hat, fordern drei Umwelt-NRO (Nichtregierungsorganisationen) die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, den Anbau von genetisch veränderten (GV) Zuckerrüben- und Rapspflanzen in der EU zu verhindern. Nach Angaben von Greenpeace, Friends of the Earth und des Europäischen Umweltbüros bestätigen neuere Forschungsergebnisse, dass im Fall des gewerblichen Anbaus von GV-Produkten in Europa ein hohes Risiko der Kontaminierung von nicht genveränderten Produkten bestünde. Dies würde in den Augen der Umwelt-NRO ein unkontrollierbares Risiko darstellen. In Frankreich haben neuere Untersuchungen des Instituts für landwirtschaftliche Forschung (INRA) gezeigt, dass das Gen, das in herbizidresistentem Raps implantiert ist, inzwischen in einem verwandten Gras, dem Hederich, zu finden ist. Wenn dieses Gras blüht, wird es resistent gegenüber Herbiziden. Aus diesem Grund hat die französische Regierung bereits 1998 den Anbau von GV-Raps auf französischem Boden untersagt. Laut dem Forschungsbericht des EUB über "das Ausmaß des Genflusses durch Pollentransfer", auf den sich die drei Umwelt-NRO beziehen, "kann Raps ebenfalls als hochriskant für den Genfluss zwischen Varietäten und wild wachsenden verwandten Sorten angesehen werden". Die drei Umwelt-NRO betonen, dass GV-Pflanzen keine Evolution durchgemacht und sich daher nicht in einem bestimmten Ökosystem unter natürlichen Feinden entwickelt hätten. Aus diesem Grund seien sie resistenter gegenüber natürlichen Feinden oder Parasiten. Da sie bessere Voraussetzungen als lokale natürliche Varietäten besäßen, könnten letztgenannte mit der Zeit verschwinden, was zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen würde. In Anbetracht der Ergebnisse des EUB-Berichts sollte nach Ansicht der NRO der Anbau von GV-Raps und -Zuckerrüben in der EU untersagt werden. Außerdem sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um bereits bestehende Genehmigungen zum Anbau von GV-Raps aufzuheben. In dieser Frage berufen sich die drei NRO auf das "Vorsorgeprinzip", das im EU-Vertrag verankert ist, "um irreversiblen Folgen für die europäische Landwirtschaft und Biodiversität zuvorzukommen".

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