Parlamentsausschuss nimmt 86 Änderungen zu RP6-Vorschlägen an
Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat am 23. April für 86 Änderungen an der gemeinsamen Stellungnahme des Rats zum Sechsten Rahmenprogramm (RP6) gestimmt. Innerhalb der Forschungsgemeinschaft wird über das RP6 zwar bereits als eine gegebene Tatsache diskutiert, die erforderlichen Gesetze wurden jedoch noch nicht angenommen. Die von dem Ausschuss geforderten Änderungen stützen sich auf einen Bericht des französischen MdEP Gérard Caudron. Sie umfassen eine Forderung nach Unterstützung des Konzepts "Spitzenforschungstreppe", die Forderung nach einer expliziten Bezugnahme auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg und einer Integration der nachhaltigen Entwicklung sowie der Senkung der externen ökologischen Kosten in das Programm. Die MdEP befürworten außerdem eine Ausweitung der Forschung im Bereich der Gesundheit über die Genomik hinaus sowie eine weitere Konzentration auf die Umsetzung neuer Erkenntnisse, die mittels der Genomik und anderer Bereiche der Grundlagenforschung erzielt wurden, in Anwendungen zur Verbesserung der klinischen Praxis und der öffentlichen Gesundheit. Andere Änderungsanträge beinhalten die Förderung der Grundlagenforschung und der Weltraumforschung, die weitere Erforschung der Gesundheitsrisiken und Gesundheitsverbesserungen im Lebensmittelsektor, die Stärkung der Stellung der KMU im Hinblick auf ihre Beteiligung in sämtlichen Bereichen des Rahmenprogramms und weitere Forschungsmaßnahmen im Bereich Erhalt des Kulturerbes. Der Ausschuss ist jedoch der Empfehlung von Caudron, die Vorschläge der Kommission zu den ethischen Grundsätzen nicht anzunehmen, nicht gefolgt. Caudron argumentierte, dass der Rat in diesem Punkt keine Einigung erzielt habe und dass eine Vermittlung unvermeidbar würde, wenn das Plenum Änderungen zu diesem Punkt annähme. Der Ausschuss einigte sich stattdessen auf die Definition der ethischen Grundsätze im Rahmenprogramm und nahm noch einmal den Text aus der ersten Lesung an. Die MdEP unterstrichen, dass Forschungsaktivitäten, die sich auf das Klonen von Menschen zu reproduktiven Zwecken richten, die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, einschließlich der Zellkernübertragung, sowie Forschungsarbeiten, die zu einer Änderung des genetischen Erbguts des Menschen führen, nicht im Rahmen des RP6 finanziert werden sollten. Caudron wies darauf hin, dass der Rat die Änderungen des Parlaments berücksichtigt und eine Großzahl von ihnen in die gemeinsame Stellungnahme aufgenommen habe, während die Kommission die Änderungen des Parlaments in ihre Vorschlagsänderung für spezifische Programme integriert habe. Er stellte dies als ein Beispiel für eine gute interinstitutionelle Zusammenarbeit heraus. Rund 30 der von dem Ausschuss angenommenen Änderungen beziehen sich auf die spezifischen Programme. Wenn der Rat und die Kommission auf diese Änderungen positiv reagieren, werden sie auf der Plenarsitzung vom 13. bis 16. Mai zur Annahme vorgelegt.