Parlamentsausschuss verabschiedet Berichte zu spezifischen Programmen und Regeln für die Beteiligung am RP6
Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat am 28. Mai zwei Berichte zum Sechsten Rahmenprogramm (RP6) verabschiedet, die sich mit den Regeln für die Beteiligung und spezifischen Programmen befassten. Auf Grund einer Absprache mit dem Rat stellten die MdEP keine ethischen Änderungsanträge zu den spezifischen Programmen, sondern verabschiedeten eine Reihe von Änderungsanträgen zu den Vorschlägen der Kommission. Der Ausschuss verabschiedete mehrere Kompromissänderungsanträge zu den Regeln für die Beteiligung. Die MdEP bestehen auf einem Zweistufenverfahren zur Bewertung der Projekte. Zahlreiche potenzielle Teilnehmer werden durch das unangemessene Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Einreichung von Vorschlägen und Angeboten abgeschreckt. Bei einem Zweistufenverfahren müssten teure, detaillierte Bewerbungen erst dann eingereicht werden, wenn eine Bewertung des voraussichtlichen Nutzens erfolgt ist. Die MdEP forderten, dass wissenschaftliche und technologische Qualität und Innovativität die Hauptauswahlkriterien sein sollten, da diese der strategischen Zielsetzung des Gipfels von Lissabon entsprechen. Die Kommission sollte nach Ansicht des Ausschusses aber auch in der Lage sein, vom Ausschuss vorgeschlagene neue Kriterien zu berücksichtigen. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen, die Kapazität, Verbindung mit Akteuren außerhalb der Forschung aufzunehmen, sowie Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Frauen in der Forschung. Die Berichte sollen auf der Plenarsitzung des Parlaments im Juni verabschiedet werden. Danach wird der Rat voraussichtlich am 3. Juni das RP6 als vorrangigen Punkt auf dem Rat für Beschäftigung und Soziales verabschieden.