3G-Hersteller erhalten besseren Zugang zu Patenten
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Vereinbarungen für kartellrechtlich unbedenklich erklärt, die den Zugang zu Patenten für im Bereich der Mobilfunktechnik der dritten Generation (3G-Mobilfunk) tätige Hersteller verbessern soll. Ein verbesserter Zugang zu Patenten ist eine wesentliche Voraussetzung für die zügige Einführung von 3G-Mobilfunkdiensten in Europa. Um 3G-Mobilfunkgeräte herstellen zu können, müssen die betreffenden Unternehmen Zugang zu den Patenten haben, die für die Verwendung einer bestimmten Technologie unerlässlich sind. Diese werden gemeinhin als "wesentliche Patente" bezeichnet. Ein Patent, das für die Verwendung einer bestimmten Technologie unerlässlich ist, kann jedoch nach wie vor mit einem anderen Patent im Wettbewerb stehen, das für eine konkurrierende Technologie erteilt wurde. Bei der Prüfung von Lizenzierungsvereinbarungen muss die Kommission daher dafür sorgen, dass der Wettbewerb zwischen diesen wesentlichen Patenten oder weitere Forschung und Innovation im Mobilfunksektor aufrechterhalten bleibt. Um den Wettbewerb zwischen den potenziell konkurrierenden wesentlichen Patenten für die verschiedenen 3G-Technologien aufrechtzuerhalten, sollen jetzt fünf getrennte Regelungen - eine für jede Technologie - geschaffen werden.