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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommissionsmitglied begrüßt umfassendere Kennzeichnungspflicht für GVO und kritisiert Panikmache

Das für Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissionsmitglied David Byrne hat die Entscheidung des Rates für zusätzliche Etikettierungsvorschriften für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel begrüßt, kritisiert aber die "Panikmache". Nach den neuen Vorsc...

Das für Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissionsmitglied David Byrne hat die Entscheidung des Rates für zusätzliche Etikettierungsvorschriften für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel begrüßt, kritisiert aber die "Panikmache". Nach den neuen Vorschriften müssen alle Nahrungsmittel, die mit genetisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden, ungeachtet dessen, ob genetisch veränderte DNA oder ein genetisch verändertes Eiweiß im Endprodukt nachweisbar ist, entsprechend etikettiert werden. Dies gilt genauso für genetisch veränderte Futtermittel. Der Einzelhandel ist bereits jetzt verpflichtet, aus GVO bestehende oder GVO enthaltende Lebensmittel zu kennzeichnen. "Diese neuen Vorschriften für die Etikettierung von aus GVO hergestellten Lebensmitteln sind eine weitere Gewährleistung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers und dienen darüber hinaus der Information der Landwirte. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bürger in der Lage sein müssen, eine freie Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig bedauere ich jedoch die Panikmache, was GVO angeht, denn alle in der EU zugelassenen GVO-Lebensmittel wurden von unabhängigen Wissenschaftlern auf ihre Sicherheit überprüft und es gibt keine bekannten Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit auf Grund des Verzehrs von GVO."

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