Kommission veröffentlicht Aufruf zur Interessenbekundung bezüglich Tests zur Diagnose transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE)
Die GD Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an einem Programm zur Evaluierung von Tests zur Diagnose transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE) bei Wiederkäuern veröffentlicht. Es wurden bereits zwei derartige Programme eingeleitet und der Kommission ist bekannt, dass sich in einer Reihe von Labors zusätzliche TSE-Diagnosetests in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden. Deshalb möchte sie zur weiteren Feststellung der Brauchbarkeit solcher Tests ein drittes Evaluierungsprogramm auflegen. Ziel des Aufrufs ist es, Tests auszumachen, auszuwählen und zu bewerten, die in das Programm zur Evaluierung von Tests zur Diagnose von TSE bei Wiederkäuern aufgenommen werden können. Diese Tests oder Verfahren sollten sich in einem einsatzbereiten Entwicklungsstadium befinden, für industrielle Verfahren geeignet sein und zumindest verlässliche Aufschlüsse über das Vorhandensein einer etwaigen TSE-Infektion bei Wiederkäuern geben (entweder durch In-vivo- oder durch Post-mortem-Tests). Für die Evaluierung bevorzugt werden Tests, die für eine hohe Sensibilität, eine hohe Spezifität und niedrige Nachweisgrenzwerte ausgelegt sind bzw. für präklinische Diagnosen bei lebenden Tieren zweckdienlich sein können. Forschungslabors bzw. private oder öffentliche Einrichtungen, die über solche Tests verfügen, werden deshalb ersucht, ihr Interesse zu bekunden und zur Untermauerung ihrer Bewerbung einschlägige Unterlagen vorzulegen. Als Entscheidungshilfe für die zu treffende Auswahl der Tests, die für eine eingehende Evaluierung am ehesten in Frage kommen, kann ein kurzer Vorversuch durchgeführt werden. An die in die engere Auswahl aufgenommenen Interessenten wird anschließend die Aufforderung ergehen, den von ihnen angebotenen Test einem Evaluierungsprogramm zu unterziehen, das in der ersten Phase u. a. eine Prüfung von Blindproben mit nachgewiesenem TSE-Status (Positiv- und Negativproben) umfasst. Für die in der ersten Phase erfolgreichen In-vivo-Tests können die ausgewählten Interessenten aufgefordert werden, im Rahmen einer zweiten Phase eine weitere Evaluierung durchzuführen. Der Ausschreibungstext ist abrufbar unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/c_015/c_01520030122de00130014.pdf(öffnet in neuem Fenster)