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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Interinstitutionelle Debatte zur Stammzellenforschung zeigt Ausmaß der Spaltung über ethische Fragen in Europa

In seiner Abschlussrede auf dem interinstitutionellen Seminar zur Stammzellenforschung, das am 24. April in Brüssel stattfand, begrüßte der EU-Kommissar für Forschung Philippe Busquin die Professionalität der Teilnehmer an der Debatte über dieses strittige Thema. Trotz des höf...

In seiner Abschlussrede auf dem interinstitutionellen Seminar zur Stammzellenforschung, das am 24. April in Brüssel stattfand, begrüßte der EU-Kommissar für Forschung Philippe Busquin die Professionalität der Teilnehmer an der Debatte über dieses strittige Thema. Trotz des höflichen Tons der Diskussionen kam jedoch die Spaltung über ethische Fragen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eindeutig zum Ausdruck. Am Beginn des Tages wiederholte Busquin vor den versammelten Wissenschaftlern, MdEP, nationalen Delegationen und Beobachtern, dass es nicht die Rolle der EU-Institutionen sei, ethische Themen gesetzlich zu regeln. Er führte aus, dass sich die Debatte auf die möglichen Bedingungen, unter denen die Stammzellenforschung durch die EU-Rahmenprogramme für Forschung gefördert werden könnten, konzentrieren solle. Weiterhin werden die Ergebnisse der Debatte in den Vorschlag der Kommission zu diesem Thema, der im Mai oder Juni veröffentlicht wird, einfließen. Der Generaldirektor der GD Forschung der Kommission Achilleas Mitsos fokussierte die Debatte noch weiter. Er betonte, dass die drei so genannten Tabuthemen, also die Produktion von Embryos ausschließlich zu Forschungszwecken, die Produktion lebender menschlicher Klone und die dauerhafte Veränderung des menschlichen genetischen Codes, nicht im Rahmen der gemeinschaftlichen Programme gefördert würden. Doch trotz aller Versuche, die ethische Debatte auf das entscheidende Thema zu beschränken, nämlich die Verwendung von überzähligen menschlichen Embryos zu Forschungszwecken, die für die künstliche Befruchtung produziert wurden, konnten die grundsätzlich unvereinbaren moralischen Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten nicht in Einklang gebracht werden. Der Vertreter des Mitgliedstaats Deutschlands betonte, dass eine nationale Debatte zu diesem Thema zurzeit andauere. Während er keine Aussagen zu dem möglichen Ausgang der Debatte machte, gab er Folgendes zu bedenken: Würde die Verwendung menschlicher Embryos zu Forschungszwecken in Deutschland verboten, würden Regierung und Bürger es ablehnen, diese Forschung mit EU-Fördermitteln, zu denen auch Deutschland beiträgt, in anderen Ländern zu fördern. Die österreichische Delegation forderte eine Ausweitung des aktuellen De-facto-Moratoriums für die embryonale Stammzellenforschung und der Vertreter Italiens, wo zurzeit ebenfalls eine rechtliche Überprüfung dieser Frage stattfindet, fragte: "Ist es denkbar, dass Verfahren unter dem Sechsten Rahmenprogramm gefördert werden könnten, die in Mitgliedstaaten als Verbrechen angesehen werden?" Der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie im Europäischen Parlament, Carlos Westendorp y Cabeza, stellte diese Position in Frage. Er führte aus: "Es ist schwer zu verstehen, warum einige Mitgliedstaaten die EU-Förderung für ein bestimmtes Verfahren blockieren wollen - wie auch immer die Bedingungen in ihrem Land aussehen mögen - da dies den Prinzipien der EU zuwiderläuft. Was wäre, wenn Österreich oder Luxemburg sich der gemeinsamen Fischereipolitik widersetzen würden, nur weil diese Länder keine Küste haben, oder andere Länder den EURATOM-Vertrag ablehnen würden, weil sie sich dafür entschieden haben, die Erzeugung von Kernenergie nicht zuzulassen?" Andere Länder verfolgten einen ethischen Ansatz in Bezug auf das Thema der embryonalen Stammzellenforschung, der durch die Anmerkungen des Vertreters aus Luxemburg gut zusammengefasst wurde. Er stellte im Zusammenhang mit dem Schutz der menschlichen Würde fest: "[Die] Würde eines menschlichen Embryos fällt auf der ethischen Skala nicht so sehr ins Gewicht wie das Leiden eines menschlichen Patienten und dies sollte sich letztendlich im Ergebnis der Debatte widerspiegeln." Busquin und die Kommission haben nun die Aufgabe, einen Vorschlag zu dem Thema zu entwerfen, in dem ein Konsens der Meinungen angestrebt werden soll, obwohl es schwierig ist sich vorzustellen, welche Form ein realistischer Kompromiss annehmen könnte. Der Kommissar betonte, dass eine endgültige Entscheidung in Absprache mit dem Rat und dem Europäischen Parlament, in dem die Meinungen wahrscheinlich am weitesten auseinandergehen, getroffen werde. Busquin führte zum Schluss die Gründe für den Wunsch der Kommission an, einen Konsens zu erreichen, indem er die fundamentalen Ziele, die mit dem Europäischen Forschungsraum erreicht werden sollen, wiederholte: "Es könnte niemals das Ziel des Sechsten Rahmenprogramms sein, alle Aspekte der Stammzellenforschung abzudecken. Einige davon werden einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Wenn wir jedoch wirklich möchten, dass die europäische Forschung zu einem globalen Bezugswert wird, müssen wir versuchen, uns vom nationalen Ansatz zu lösen, selbst in so strittigen Fragen wie dieser."

Länder

Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich