Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS
CORDIS Web 30th anniversary CORDIS Web 30th anniversary

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-13

Article available in the following languages:

Kommissionsmitglieder bezeichnen GVO-Beschwerde der USA als "politisch nicht hilfreich"

Mitglieder der Europäischen Kommission bezeichneten die Entscheidung der US-Regierung, eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) bezüglich des Genehmigungssystems für genetisch veränderte Organismen (GVO) der EU einzureichen, als "rechtlich ungerechtfertigt, wirtsc...

Mitglieder der Europäischen Kommission bezeichneten die Entscheidung der US-Regierung, eine Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) bezüglich des Genehmigungssystems für genetisch veränderte Organismen (GVO) der EU einzureichen, als "rechtlich ungerechtfertigt, wirtschaftlich unbegründet und politisch nicht hilfreich". Die US-Regierung gab am 13. Mai ihre Absicht bekannt, WTO-Beratungen über die Genehmigung von neuen GV-Lebensmitteln und -Nutzpflanzen in der EU zu beantragen. Nach den Regeln der WTO erhalten die beiden Parteien eine Beratungszeit von 60 Tagen. Danach wird ein Schiedsgericht für Handelsstreitigkeiten einberufen. Der US-Handelsvertreter Robert Zoellick erklärte: "Die beharrliche Weigerung der EU, sich an ihre WTO-Verpflichtungen zu halten, hat eine Handelsbarriere verfestigt, die nach der eigenen wissenschaftlichen Analyse der EG ungerechtfertigt ist und die globale Verwendung einer Technologie behindert, die von großem Nutzen für Landwirte und Verbraucher in der ganzen Welt sein könnte." Das Handeln der US-Regierung ist eine Reaktion auf das so genannte De-facto-Moratorium zu neuen GV-Genehmigungen, dass seit 1998 innerhalb der EU besteht. Doch der für Handel zuständige Kommissar Pascal Lamy streitet ab, dass es nach Einführung neuer EU-Regeln bezüglich GV-Genehmigungen ein solches Moratorium gibt. "Das Regulierungssystem für GVO-Genehmigungen der EU erfüllt die WTO-Regeln: es ist klar, transparent und nicht diskriminierend. [.] Die USA behaupten, dass es ein so genanntes Moratorium gibt, aber Tatsache ist, dass die EU GV-Varietäten in der Vergangenheit genehmigt hat und derzeit Anträge bearbeitet", so Lamy. Die Kommission hinterfragte auch die Begründung, die hinter der Entscheidung der USA liegt. Sie argumentierte, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein niedriger Absatz und mangelndes Vertrauen der Verbraucher in GVO durch eine "Politik der Stärke" umgekehrt werden kann. "Dieser Schritt der USA ist nicht hilfreich. Er kann eine bereits schwierige Debatte in Europa nur noch schwieriger machen", warnte die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström.

Länder

Vereinigte Staaten