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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Rat lehnt die Änderungen der Europaabgeordneten an der Richtlinie über menschliche Gewebe und Zellen ab

Die Gesundheitsminister der EU haben eine politische Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen erzielt. Wä...

Die Gesundheitsminister der EU haben eine politische Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen erzielt. Während des Ratstreffens der Gesundheitsminister am 2. Juni lehnten die Minister die von den Europaabgeordneten im April gemachten Änderungen des Vorschlags ab, welche Forschung über menschliches Klonen zu Reproduktionszwecken und Forschung zur Schaffung menschlicher Embryonen, die ausschließlich für Forschungszwecke oder für die Bereitstellung von Stammzellen eingesetzt werden, verbieten. Stattdessen einigten sich die Minister, dass die Bestimmungen des Vorschlags nur anzuwenden sein sollen "auf Zellen und Gewebe, die in oder an den menschlichen Körper in klinischen Versuchen verbracht werden. Gewebe und Zellen, die für andere Forschungszwecke, z. B. die In-vitro-Forschung oder in Tiermodellen verwendet werden, sind von der vorgeschlagenen Richtlinie nicht erfasst". Um die Bedenken einiger Delegationen bezüglich der ethischen Implikationen der Richtlinie zu mildern, merkte der Ratsvorsitz an, dass die Bestimmungen auf EU-Ebene die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten, strengere Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten oder einzuführen "[.] solange sie mit den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften konform sind". Dies würde es den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen, Anforderungen für freiwillige unentgeltliche Gewebe- und Zellspenden einzuführen sowie die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung, Verteilung und Nutzung von Geweben und Zellen aus bestimmten Quellen, wie z. B. von Embryonen, zu verbieten, so der Ratsvorsitz. Trotz solcher Zusicherungen erklärte die deutsche Delegation, dass sie sich in dieser Phase noch nicht in der Lage sehe, den Vorbehalt zwecks parlamentarischer Prüfung aufzuheben. Der gemeinsame Standpunkt wird beim bevorstehenden Ratstreffen formell angenommen und dann an das Europäische Parlament zur zweiten Lesung weitergereicht werden.

Länder

Deutschland