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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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MdEP sprechen sich für strengere Regeln für die Patentierbarkeit von Erfindungen aus

Die Mitglieder des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments haben sich für einen Vorschlag der Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ausgesprochen. Bei solchen Erfindungen handelt es sich nicht um gewöhnliche Softwareprogramme, sondern ...

Die Mitglieder des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments haben sich für einen Vorschlag der Kommission über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ausgesprochen. Bei solchen Erfindungen handelt es sich nicht um gewöhnliche Softwareprogramme, sondern eher um Lösungen für Geräte wie Mobiltelefone, intelligente Haushaltsgeräte, Motorsteuerungen, Werkzeugmaschinen und softwarebezogene Erfindungen. Der Ausschuss billigte den Entwurf eines Regelwerks am 17. Juni mit 20 gegen 8 Stimmen. Allerdings gab es eine Reihe von Änderungen am ursprünglichen Text, die auf die Klarstellung und striktere Fassung des Wortlauts der vorgeschlagenen Richtlinie abzielten. Damit eine computerimplementierte Erfindung patentierbar ist, so der Ausschuss, muss sie das Kriterium einer erfinderischen Tätigkeit erfüllen und gewerblich anwendbar sein. Darüber hinaus sagten die MdEP, dass eine computerimplementierte Erfindung nicht lediglich deshalb als ein technischer Beitrag betrachtet werden dürfe, weil dabei ein Computer verwendet wird. In diesem Fall könnte für jedes beliebige Computerprogramm ein Patent erteilt werden. Ferner bat der Ausschuss die Kommission, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die neue Richtlinie vom Europäischen Patentamt berücksichtigt wurde und ob das Europäische Patentübereinkommen überarbeitet werden sollte. Abschließend wird die Kommission aufgefordert, die Folgen des neuen Regelwerks für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu beobachten.