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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Kommission geht gegen Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung einer Rechtsvorschrift zu Tierversuchen vor

Die Europäische Kommission hat an Frankreich, Belgien und die Niederlande wegen Nichteinhaltung einer EU-Rechtsvorschrift zu Tierversuchen schriftliche Warnungen übermittelt. Die in Rede stehende Rechtsvorschrift soll sicherstellen, dass im Falle der Verwendung von Tieren zu ...

Die Europäische Kommission hat an Frankreich, Belgien und die Niederlande wegen Nichteinhaltung einer EU-Rechtsvorschrift zu Tierversuchen schriftliche Warnungen übermittelt. Die in Rede stehende Rechtsvorschrift soll sicherstellen, dass im Falle der Verwendung von Tieren zu Versuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken bestimmte gemeinsame Tierschutzbestimmungen in der gesamten Europäischen Union angewandt werden. Die Regierungen Frankreichs und der Niederlande haben beide ein Aufforderungsschreiben oder erstes Mahnschreiben erhalten. Im Falle Frankreichs befand die Kommission, dass ein Artikel der EU-Rechtsvorschrift, in dem es darum geht, Schäden und Leiden der Versuchstiere auf ein Minimum zu beschränken, nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurde. Einer der Bereiche, in dem die Niederlande es laut der Kommission versäumt haben geeignete Maßnahmen zu treffen, ist die gegenseitige Anerkennung von Versuchen. Ziel des betreffenden Artikels ist es sicherzustellen, dass soweit wie möglich Daten aus Versuchen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt wurden, von anderen anerkannt werden, um doppelte Versuche zu vermeiden. Belgien erhielt indessen eine zweite mit Gründen versehene Stellungnahme oder ein letztes Mahnschreiben. Das Verfahren folgt auf eine Beschwerde, die die Kommission untersucht hat, der zufolge die belgischen Behörden zu viele Ausnahmen für die Verwendung von nicht zu Versuchszwecken gezüchteten Hunden und Katzen zu Versuchszwecken genehmigen. Damit verstößt das Land gegen die Richtlinie.

Länder

Belgien, Frankreich, Niederlande