Schutz von in wissenschaftlichen Experimenten verwendeten Tieren
Der Rat "Landwirtschaft" hat einen Beschluss zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren, die für Versuche oder andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, angenommen. Mit der Maßnahme soll das notwendige Verfahren zur Änderung der technischen Anhänge des Übereinkommens vereinfacht werden, sodass es die jüngsten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Ergebnisse in vielen unterschiedlichen Bereichen einbeziehen kann. Der Beschluss erlaubt dem Vorsitzenden des Rats, eine Person mit der Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens im Namen der Gemeinschaft zu beauftragen. Das Übereinkommen ist im Jahr 1998 in Kraft getreten und soll Tiere, die für experimentelle und wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden, vor Schmerzen und Leid schützen. Darüber hinaus verfolgt das Übereinkommen das langfristige Ziel, falls möglich den Einsatz von Tieren zu Versuchszwecken zu vermeiden, indem einerseits alternative Methoden gesucht werden und andererseits die Anwendung dieser Methoden gefördert wird.