Wissenschaftliche Gemeinschaft veröffentlicht gemeinsamen Aufruf für ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen
Wissenschaftliche Akademien in aller Welt haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die Vereinten Nationen (UN) aufgefordert werden, ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen einzuführen, wobei das Klonen von Embryonen für Forschungs- und therapeutische Zwecke von jedem möglichen Übereinkommen ausgenommen sein soll. Die Erklärung wurde vom InterAcademy Panel on International Issues (IAP) mit Unterstützung von über 60 bedeutenden wissenschaftlichen Gremien veröffentlicht. Sie soll dem für das Klonen zuständigen UN-Ausschuss vorgelegt werden, der Ende September in New York zusammenkommt, um über die Frage eines weltweiten Verbots zu beraten. "Nationale Akademien der Wissenschaften aus allen Teilen der Welt treten gemeinsam für ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen ein und fordern ferner, das Klonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen sowohl für Forschungs- als auch für therapeutische Zwecke von diesem Verbot auszunehmen", so die IAP-Erklärung. "Die wissenschaftliche Forschung bei [...] Säugetieren zeigt, dass es eine merkliche Erhöhung von fötalen Funktionsstörungen, Kindsverlust während der Schwangerschaft und Fehlbildungen sowie Tod bei Neugeborenen gibt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das Ergebnis beim Menschen anders ausfallen sollte." Selbst wenn es den Forschern gelänge, Wege zu finden, das medizinische Risiko für den geklonten Fötus und die schwangere Mutter zu verringern, würde, wie die Erklärung hervorhebt, "die Praxis nach wie vor auf erhebliche ethische, soziale und ökonomische Einwände stoßen". Yves Quéré, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des IAP, erklärte, warum ein weltweites Übereinkommen notwendig ist: "Das reproduktive Klonen von Menschen ist in einigen Ländern bereits gesetzlich verboten, aber in anderen Ländern wurden bisher noch keine Gesetze oder Vorschriften erlassen. Wenn es der internationalen Gemeinschaft nicht gelingt, ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen zu erlassen, haben skrupellose Personen die Möglichkeit, auch weiterhin Menschenversuche durchzuführen." Durch die Forderung, das therapeutische Klonen auszunehmen, hofft die IAP, zum Konsens über ein Thema beizutragen, das den für das Klonen zuständigen UN-Ausschuss zu spalten droht: den Umfang des geplanten Verbots. In der Erklärung heißt es: "Klonen zu Forschungs- und therapeutischen Zwecken [...] verfügt aus wissenschaftlicher Sicht über ein beträchtliches Potenzial und sollte vom Verbot des Klonens von Menschen ausgenommen werden." Sie schließt mit dem Zusatz: "Beide Politiken sollten in regelmäßigen Abständen im Licht der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen revidiert werden."