Kommission prüft Beihilfen für italienische FuE-Vorhaben
Die Kommission prüft derzeit Beschwerden gegen die italienische Regierung, dass diese ihre Verpflichtung zur Anmeldung von Beihilfen für 13 italienische Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) der Luftfahrtindustrie missachtet habe. Das Wettbewerbsrecht der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kommission über Pläne zur Gewährung oder Änderung von Beihilfen zu informieren. In der formalen Beschwerde heißt es, dass dies nicht eingehalten worden sei und dass die Kosten der Einzelvorhaben die von der Kommission festgelegten Schwellenwerte für die Anmeldung übersteigen würden. Außerdem ergaben sich bei einer ersten Prüfung bei sechs Vorhaben Zweifel, ob die geförderten Vorhaben als Forschung und Entwicklung anzusehen sind und die Beihilfe die erforderliche "Anreizwirkung" aufweist, wie im Gemeinschaftsrahmen von 1996 für staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung gefordert. Marktnahe Tätigkeiten bringen ein höheres Risiko für die Lauterkeit des Wettbewerbs und die Entwicklung des Binnenmarkts mit sich, daher sollten für solche Tätigkeiten weniger Beihilfen geleistet werden, heißt es in dem Rahmen. Der Kommission zufolge ist eine eingehendere Prüfung erforderlich, um diese Behauptungen umfassend zu beurteilen. In Bezug auf die restlichen Vorhaben hat die Kommission festgestellt, dass es keinen Grund für die Unterstützung der formalen Beschwerde gebe - die Vorhaben überschreiten nicht den Schwellenwert, ab dem eine individuelle Anmeldung erforderlich ist, und waren mit den Vorschriften zu staatlichen FuE-Beihilfen, die zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung galten, vereinbar. Die Eröffnung einer förmlichen Prüfung gibt der Kommission zufolge den italienischen Behörden und betroffenen Dritten die Möglichkeit, zu den vorläufigen Erkenntnissen der Kommission Stellung zu nehmen.
Länder
Italien