Kommission rät den Institutionen zur Annahme eines integrierten Konzepts der Wettbewerbsfähigkeit
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie dem Rat "Wettbewerbsfähigkeit" der EU empfiehlt, ein integriertes Konzept der Wettbewerbsfähigkeit anzunehmen. Die Mitteilung verfolgt zwei Zielsetzungen: "...den Europäischen Rat auf eine Reihe von Fragen hinzuweisen, die behandelt werden und auf der politischen Tagesordnung Vorrang haben müssen, [...] sowie Bedenken zum Prozess der Deindustrialisierung in Europa zu behandeln." Die Bedenken in Bezug auf einen Prozess der Deindustrialisierung werden mangels Anhaltspunkten fallen gelassen, doch die Kommission warnt, dass "in Zeiten geringen Wachstums und schwacher Produktivitäts- und Innovationsleistungen Bedingungen entstehen könnten, die einen solchen Prozess begünstigen". Um solche schwachen Leistungen zu vermeiden, werden in der Mitteilung eine Reihe von Politikbereichen hervorgehoben, die vorrangig behandelt werden müssen. Diese umfassen Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E), Innovationsleistungen und unternehmerische Initiative, insbesondere hinsichtlich der Biotechnologie. Während die neuesten Zahlen zeigen, dass die F&E-Investitionen innerhalb der EU zunehmen und sich zwei Prozent des BIP nähern, dem höchsten bisher erreichten Niveau, ermöglicht die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1,3 Prozent es der EU weder, mit den USA und Japan mitzuhalten, noch das Drei-Prozent-Ziel bis 2010 zu erreichen. Positiv ist zu berichten, dass der Anteil der Hochschulabsolventen mit Abschlüssen in Wissenschaft und Technologie in der EU nun wesentlich höher ist als in den USA. Die Innovation wird durch Europas Schwäche im Hinblick auf Patentrechte behindert, speziell in Hightech-Bereichen. Bei der Berufsplanung wird der Beruf des Unternehmers in Europa kaum in Betracht gezogen. Eine wachsende Zahl von Unternehmen, die F&E betreiben, entscheiden sich für eine Verlagerung ins Ausland. Diese Tätigkeiten werden zunehmend in den USA durchgeführt, um die günstigeren regulatorischen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen auszunutzen. Die "Abwanderung von F&E-Tätigkeiten stellt eine echte Gefahr für die Zukunft Europas dar", so die Mitteilung. Die Kommission ruft daher den Rat und das Parlament auf, über noch nicht verabschiedete Legislativvorschläge schnell zu entscheiden und diese umzusetzen sowie sicherzustellen, dass bei der Verabschiedung neuer Maßnahmen allen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit gebührend Rechnung getragen wird. Dies erfordere eine offene Konsultation aller Beteiligten, betont die Kommission. Schließlich wird in der Mitteilung jedoch erkannt, dass die Stärkung der Forschung und die Förderung von Innovation und unternehmerischer Initiative Bereiche sind, in denen "die Fortschritte in erster Linie von den Mitgliedstaaten und ihrer Bereitschaft, die notwendigen Entscheidungen auf nationaler Ebene zu treffen, abhängen". Dazu wird die "offene Koordinierungsmethode" empfohlen, da sie die EU in die Lage versetzt, zum Fortschritt in Bereichen beizutragen, auf die sie keinen legislativen Einfluss hat. Dieses Instrument stellt einen Mechanismus des Voneinanderlernens bereit, der auf der Verbreitung und dem Austausch vorbildlicher Praktiken und dem Benchmarking spezifischer Fragen beruht. Ihrerseits wird sich die Kommission bemühen, dem Rat, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten ein besseres Bild der Zusammenhänge ihrer Arbeiten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu vermitteln, indem sie "systematisch Synergien zwischen den politischen Maßnahmen nutzt, die direkt zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen".