Neues Handbuch erläutert Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen
Die Europäische Kommission hat Einzelheiten über die neuen Wiedereingliederungsbeihilfen bekannt gegeben, die unter dem Sechsten Rahmenprogramm (RP6) finanziert werden und die Mobilität fördern sollen, indem sie die Rückkehr eines Forschers in sein Heimatland oder ein anderes europäisches Land vereinfachen. Eines der größten Hindernisse für die Mobilität der Forscher ist die Befürchtung, dass man zu Hause Chancen verpasst, wenn man sich aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland aufhält. Nach einem sehr langen Auslandsaufenthalt fällt es Forschern bei ihrer Rückkehr zuweilen schwer, gleich eine Stelle zu finden, wobei manche der Ansicht sind, dass die Arbeit im Ausland in der Heimat nicht entsprechend gewürdigt wird, was wiederum ihrem beruflichen Vorankommen schade. Die beiden neuen Maßnahmen, die Europäischen Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen und die Internationalen Wiedereingliederungsbeihilfen, sollen diese Schwierigkeiten ausgleichen. Die Europäischen Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen werden Forschern aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern angeboten, die mindestens zwei Jahre lang an einer Marie-Curie-Aktion teilgenommen haben, während die Internationalen Wiedereingliederungsbeihilfen Forschern aus den genannten Ländern zur Verfügung stehen, die mindestens fünf Jahre im nicht-europäischen Ausland tätig waren. Ziel dieser Beihilfen ist, diesen Forschern die Rückkehr nach Europa zu erleichtern, damit sie ihr Wissen und ihre Kompetenz weitergeben können. Das Handbuch zu den Marie-Curie-Wiedereingliederungsbeihilfen bietet Informationen über diese Beihilfen, die von ihnen abgedeckten Forschungsbereiche, die teilnahmeberechtigten Organisationen und Einzelpersonen, finanzielle Aspekte und das Antragsverfahren.