Grünes Licht für Galileo nach Einigung zwischen EU und USA
Nach dreijährigen Verhandlungen sind die EU und die USA endlich zu einer Einigung über die von Galileo, dem europäischen Satellitennavigationssystem, zu verwendende Frequenz gekommen. Der Weg für die Arbeitsphase dieses Projekts ist damit frei. Eine Einigung über die von Galileo zu verwendende Signalstruktur hatte sich als problematisch erwiesen, da die USA fürchteten, das europäische System könne zu Interferenzen mit dem von den USA vorgesehenen militärischen GPS-Codesignal M-Code führen. Am 25. Februar wurde jedoch eine Einigung über eine gemeinsame Baseline-Signalstruktur für den öffentlich regulierten Dienst der EU und der USA erzielt. Das künftige GPS-System der USA arbeitet nun mit einem BOC 1.1-Signal wohingegen der öffentlich zugängliche Galileo-Dienst eine optimierte, vollständig kompatible Version des gleichen Signals verwendet, die ein hohes Leistungsniveau garantiert. "Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Galileo-Projekt, mit dem beide Seiten als gleichberechtigte Partner anerkannt und optimale Bedingungen für die Entwicklung eines europäischen Systems geschaffen werden, das vollständig unabhängig und kompatibel [...] mit dem amerikanischen GPS-System ist", erklärte Loyola de Palacio, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission mit Zuständigkeit für Energie und Verkehr. Sie war an der Ausarbeitung des Abkommens zwischen der EU und den USA beteiligt und erklärte: "Diese Einigung ermöglicht sämtlichen Nutzern die ergänzende Nutzung beider Systeme mit dem gleichen Empfänger. So wird tatsächlich ein Weltstandard der Radionavigation über Satellit geschaffen. Ich freue mich, dass wir uns darauf einigen konnten, die Leistung der Signalmodulationen nicht einzufrieren. Ganz im Gegenteil, es werden klare Regeln für beide Parteien aufgestellt, um gemeinsam oder individuell die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Systeme kontinuierlich und zum Vorteil aller Nutzer weltweit zu verbessern." Damit beide Systeme in Zukunft verbessert werden können, sieht das Abkommen zudem eine Optimierung der Baseline-Signalstrukturen vor, die von den Partnern gemeinsam oder individuell vorgenommen werden kann, um die Leistung noch weiter zu verbessern. Einige wenige Fragen bleiben offen, vor allem in Bezug auf noch zu klärende rechtliche und verfahrenstechnische Aspekte. Diese werden jedoch voraussichtlich nicht die Unterzeichnung des offiziellen Abkommens verzögern, die in den kommenden Wochen erfolgen soll.