Kommission richtet drei neue wissenschaftliche Ausschüsse ein
Die Europäische Kommission verabschiedete am 3. März eine Entscheidung über die Einrichtung dreier neuer wissenschaftlicher Ausschüsse für Nichtlebensmittel. Die Ausschüsse werden die bereits bestehenden Beratungsorgane der Gemeinschaft ergänzen und in Kürze im Amtsblatt eine Aufforderung an Wissenschaftlicher veröffentlichen, ihre Bewerbung für die Mitgliedschaft einzureichen. "Die EU braucht hochqualifizierte unabhängige Wissenschaftler", erklärte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. "Die wissenschaftliche Risikobewertung steht im Zentrum der EU-Politiken zu Gesundheit und Verbraucherschutz. Die [...] Ausschüsse werden der EU zu einem aktiveren und flexibleren Ansatz bei der Risikobewertung verhelfen. Die Umstrukturierung gewährleistet zudem eine angemessene Kooperation und Koordinierung zwischen diesen Ausschüssen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft, die für die wissenschaftliche Beratung zuständig sind, wie z.B. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und das zukünftige European Centre for Disease Prevention and Control." Der wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgüter (SCCP) wird sich aus 19 Mitgliedern zusammensetzen und sich mit Themen wie der Sicherheit von Spielzeug, Textilien, Kleidung, Inlandserzeugnissen und Dienstleistungen (z.B. Tätowierung) sowie der Sicherheit und den allergieauslösenden Eigenschaften kosmetischer Produkte beschäftigen. Der wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit und Umweltrisiken (SCHER) wird ebenfalls aus 19 Mitgliedern bestehen und sich mit der Toxizität und Ökotoxizität von chemischen, biochemischen und biologischen Verbindungen befassen, deren Einsatz für Mensch und Umwelt schädlich sein könnte. Der wissenschaftliche Ausschuss für neue und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) wird die Europäische Kommission zu Fragen der menschlichen Gesundheit beraten, die nicht von anderen mit der Risikobewertung befassten Einrichtungen der EU abgedeckt werden, wie z.B. antimikrobielle Resistenz, Nanotechnologien, Medizinprodukte (einschließlich derer mit Stoffen tierischen und/oder menschlichen Ursprungs), Tissue Engineering, physikalische Gefahren wie Lärm und elektromagnetische Felder (durch Mobiltelefone, Funksender und elektronisch gesteuerte Haustechnik) sowie Methoden der Risikobewertung. Dieser Ausschuss wird 13 Mitglieder umfassen, wobei die Option besteht, bis zu sechs assoziierte Mitglieder für spezielle Fragen zu ernennen. Die Kommission wird die Ausschussmitglieder entsprechend ihrer wissenschaftlichen Erstklassigkeit einstellen. Kandidaten, die über die entsprechende Erfahrung verfügen, jedoch nicht ausgewählt werden, werden auf eine Reserveliste gesetzt.