Kommission nimmt neue Vorschriften zur Förderung der Innovation durch Lizenzen an
Die Kommission hat am 7. April neue Vorschriften erlassen, die bei der Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen den Verwaltungsaufwand verringern und die Rechtssicherheit erhöhen sollen. Diese Maßnahme betrifft die Wettbewerbspolitik für Lizenzvereinbarungen. Die Lizenzvergabe zwischen Unternehmen ist für die Verbreitung von Innovationen von Bedeutung, kann aber auch zu wettbewerbswidrigen Zwecken missbraucht werden, wenn z.B. zwei Unternehmen mithilfe einer Lizenzvereinbarung Märkte untereinander aufteilen. Allerdings ist die Kommission der Ansicht, dass die vorherigen Vorschriften aufgrund ihrer formalistischen Anforderungen die Möglichkeiten für Innovationen zu sehr einschränkten. In dem neuen System brauchen sich die Unternehmen nicht um die Vereinbarkeit ihrer Vereinbarungen mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu sorgen, solange sie über weniger als 20% Marktanteil bei Lizenzvereinbarungen zwischen zwei Wettbewerbern oder 30% bei Vereinbarungen zwischen Nicht-Wettbewerbern verfügen. Die neuen Vorschriften sind überdies weiter gefasst und beziehen neben den ursprünglichen Patent- und Know-how-Lizenzen nun auch Muster- und Softwarelizenzen ein. Das Endergebnis, so hofft die Kommission, wird sein, dass die Unternehmen ihre Lizenzvereinbarungen freier nach ihren geschäftlichen Bedürfnissen gestalten können. "Die Reform der Technologietransfer-Vorschriften wird den Zugang zu Innovationen erleichtern und Unternehmen ein breiteres Betätigungsfeld und Gestaltungsfreiheit verschaffen," sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti. "Durch Stärkung der Innovationsanreize bei gleichzeitiger Konzentration auf jene Beschränkungen, die dem Wettbewerb ernsthaft schaden können, kann die Wettbewerbspolitik entscheidend dazu beitragen, der EU-Wirtschaft neue Dynamik zu verleihen und damit den Lissabonner Zielvorgaben ein gutes Stück näher zu kommen," fügte er abschießend hinzu.