Busquin weist universelle Gentests für Neugeborene in Europa zurück
EU-Forschungskommissar Philippe Busquin hat mehrere Medienberichte zurückgewiesen, in denen es heißt, er hätte zu Gentests an allen Neugeborenen in Europa aufgerufen. "Ich habe niemals eine solche Position vertreten", erklärte Philippe Busquin am 30. Juni. "Es ist nicht Aufgabe [oder] Absicht der Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten zur Durchsetzung universeller Gentests an Neugeborenen aufzufordern. Gentests unterliegen der freien Entscheidung und den Ethikregeln der EU-Mitgliedsstaaten. Die Kommission schreibt die Ethik nicht vor." Im Dezember 2002 hatte die Kommission einen Expertenausschuss zur Bewertung der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der Gentests eingerichtet. Der Ausschuss erklärte: "Gentests unterliegen der freien Entscheidung und dürfen niemals vorgeschrieben werden." Der Ausschuss drängte die Politiker allerdings, die allgemeine Untersuchung von Neugeborenen auf seltene, aber schwere Krankheiten, die behandelt werden können, einzuführen. Kommissar Busquin schloss seine Erklärung mit den Worten: "Die Kommission untersucht [insbesondere] die Frage der Qualität und Zuverlässigkeit dieser neuen Technologie, die verantwortungsvoll und freiwillig und in einem Klima des Vertrauens der breiten Öffentlichkeit eingesetzt werden muss."