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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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Deutsche Regierung mit den Ergebnissen des Stammzellengesetzes zufrieden

Deutschland hat einen Bericht über die ersten 18 Monate der Gesetze, die den Import und Einsatz humaner Embryonenstammzellen für Forschungszwecke genehmigen, veröffentlicht. Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 ab, in dem sieben Anträge au...

Deutschland hat einen Bericht über die ersten 18 Monate der Gesetze, die den Import und Einsatz humaner Embryonenstammzellen für Forschungszwecke genehmigen, veröffentlicht. Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 ab, in dem sieben Anträge auf Stammzellenforschung beim Robert-Koch-Institut eingingen, das für die Überprüfung der Anträge zuständig ist. Fünf Anträge wurden bis Ende 2003 genehmigt. Bei allen genehmigten Anträgen ist ein Import von Stammzellenlinien erforderlich, die beim US National Institute of Health registriert sind. Das neue Gesetz hat sich laut den Bundesgesundheits- und Bundesforschungsministerinnen, Ulla Schmidt und Edelgard Bulmahn, bereits bewährt, und zwar insbesondere durch die Sicherstellung ethischer Normen und die Schaffung sicherer Bedingungen für die Forschung. Stammzellenforschung war in Deutschland immer ein heikles Thema gewesen, aber im Jahr 2002 befürwortete Kanzler Schröder die Genehmigung begrenzter Forschungen, damit Deutschland auf diesem Gebiet im Vergleich zu anderen Ländern nicht ins Hintertreffen gerät. Das daraus hervorgegangene Gesetz erlaubt es deutschen Wissenschaftlern, Experimente mit menschlichen Embryonenstammzellen für Forschungen, die als wichtig angesehen werden, durchzuführen, ferner sollen so die wissenschaftlichen Kenntnisse in der Grundlagenforschung verbessert werden, und die medizinischen Kenntnisse für die Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Prozesse für die Behandlung von Menschen sollen gefördert werden. Import und Verwendung müssen vom Robert-Koch-Institut unter der Aufsicht einer unabhängigen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung genehmigt werden. "Die im Berichtszeitraum gestellten und genehmigten Anträge auf Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken zeigen, dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten wahrgenommen werden", heißt es in dem Bericht. "Die gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, das Genehmigungsverfahren und die Einrichtung der unabhängigen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung mit ihrer Aufgabe, einen wichtigen Teil der Genehmigungsvoraussetzungen im Genehmigungsverfahren zu prüfen und zu bewerten, haben sich bewährt", so der Bericht weiter. Zu den zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 31. Dezember 2003 genehmigten Forschungen gehört ein Projekt, das neurale und gliale Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen gewinnen und ihr Entwicklungs- und Regenerationspotenzial in einem Tiermodell untersuchen wird. In einem zweiten Projekt geht es um die Differenzierung der humanen embryonalen Stammzellen in Herzmuskelzellen und ihre Charakterisierung, und im Rahmen eines dritten Projekts geht es um die Entwicklung eines in-vitro-Systems zur Analyse neurotoxischer Effekte auf humane embryonale Stammzellen.

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