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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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Kommission schlägt vor, die Ausfuhr von Generika in bedürftige Länder zu ermöglichen

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die es den Herstellern von Generika erlauben soll, patentierte Arzneimittel herzustellen und in "bedürftige Länder" auszuführen, die nicht über ausreichende Produktionskapazitäten verfügen. Mit der Verordnung, die...

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die es den Herstellern von Generika erlauben soll, patentierte Arzneimittel herzustellen und in "bedürftige Länder" auszuführen, die nicht über ausreichende Produktionskapazitäten verfügen. Mit der Verordnung, die ein direktes Ergebnis langer Verhandlungen der Weltgesundheitsorganisation WTO sind, würde den nationalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, "Zwangslizenzen" für die Generika-Herstellung zu erteilen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Bestimmungsland der WTO gemeldet haben muss, dass es das Arzneimittel benötigt, auf das sich diese Lizenz erstreckt. Die vorgeschlagene Verordnung enthält keine weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Arzneimittel und der zu bekämpfenden Krankheiten. Um die Rechte der Patentinhaber zu schützen, erhalten die Zollbehörden die Möglichkeit, die Wiedereinfuhr von Arzneimitteln in die EU zu verhindern, die unter dieser Regelung hergestellt wurden. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kommentierte: "Der WTO-Beschluss und die von uns vorgeschlagene Verordnung können Leben retten helfen, denn sie versetzen bedürftige Länder in die Lage, erschwingliche Arzneimittel zu beschaffen, ohne dabei das Patentsystem zu untergraben, das einer der Hauptanreizfaktoren für die Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel darstellt." Die meisten nationalen Rechtsordnungen gestatten derzeit keine Zwangslizenzen für die Ausfuhr. Diese werden stattdessen vorwiegend für die Versorgung des Binnenmarkts gewährt. Über dieses System ist die Versorgung derjenigen Länder mit Generika nicht gewährleistet, die oft am bedürftigsten sind, jedoch nicht über entsprechende Produktionskapazitäten verfügen. Mit der vorgeschlagene Verordnung haben Generikahersteller die Möglichkeit, eine Herstellungslizenz zu beantragen. sofern bedürftige Länder ihren Bedarf an den Arzneimitteln bei der WTO anmelden.

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