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Inhalt archiviert am 2023-01-20

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EUROHORC schließt das Abkommen "Geld folgt dem Forscher"

Wenn ein Wissenschaftler in Zukunft im Laufe eines Projekts in ein anderes Land umzieht, kann er nun dank einer Vereinbarung, die die European Heads of Research Councils (EUROHORC) geschlossen haben, die ihm zuerkannten Forschungsmittel dorthin transferieren. Die Vertreter vo...

Wenn ein Wissenschaftler in Zukunft im Laufe eines Projekts in ein anderes Land umzieht, kann er nun dank einer Vereinbarung, die die European Heads of Research Councils (EUROHORC) geschlossen haben, die ihm zuerkannten Forschungsmittel dorthin transferieren. Die Vertreter von 12 Forschungsorganisationen aus 10 Ländern haben das sogenannte "Geld folgt dem Forscher"-Abkommen unterzeichnet, und es werden noch weitere sechs bis acht Unterschriften vor Jahresende erwartet. Ziel ist eine Förderung der Mobilität der Wissenschaftler innerhalb des Europäischen Forschungsraums (ERA), die Erhaltung bestehender Forschungsinitiativen sowie eine Überbrückung der Zeit, bis die von Forschern in einem neuen Land beantragten Mittel genehmigt wurden. Durch die Unterzeichnung der Vereinbarung bekräftigen die Organisationen ihre Unterstützung für das Prinzip "Geld folgt dem Forscher", obwohl jede Organisation selbst entscheiden kann, wann und in welchem Ausmaß ein Mitteltransfer angemessen ist. Um Anspruch auf einen solchen Mitteltransfer zu haben, muss ein Forscher eine neue Position in einem der anderen beteiligten Länder bekleiden. Nach der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) lassen sich auf der Grundlage von Erfahrungen, die mit ähnlichen bilateralen Abkommen gesammelt wurden, eine Reihe von grundsätzlichen Prinzipien anwenden. Vorbedingung für einen Mittelstransfer ist eine bestehende Förderung, unabhängig davon, ob es sich um eine individuelle Förderung handelt oder ob sie Teil eines koordinierten Programms ist. Falls möglich, so die DFG, sollte das Projekt noch mindestens weitere sechs Monate laufen, wenn es jedoch noch nicht begonnen hat, kann der Transfer auf ein Jahr begrenzt werden. Weiter heißt es: "Die Möglichkeit des Transfers von Ausrüstungen und größeren Investitionen muss jeweils im Einzelfall erwogen werden."