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Inhalt archiviert am 2023-02-27

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EU leitet Konsultation zum Thema elektronische Zugänglichkeit ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie sich dafür sorgen lässt, dass die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) möglichst vielen Bürgern, darunter auch Älteren und Behinderten, zugute kommen. Bei der Kon...

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie sich dafür sorgen lässt, dass die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) möglichst vielen Bürgern, darunter auch Älteren und Behinderten, zugute kommen. Bei der Konsultation, die am 10. Januar eingeleitet wurde, wird die Einführung neuer Gesetze vorgeschlagen, um die technischen Herausforderungen und Schwierigkeiten zu beseitigen, mit denen einige EU-Bürger konfrontiert sind, wenn sie versuchen, elektronische Produkte oder Dienste wie Computer, Mobiltelefone oder das Internet zu nutzen. 'Informations- und Kommunikationstechnologien können mächtige Hilfsmittel sein, um Menschen zusammenzuführen, ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu verbessern und ihr Arbeits- und Sozialleben reicher und erfüllter zu machen', erklärte die für die Informationsgesellschaft und die Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding. 'Aber über 90 Millionen EU-Bürger können aus Gründen ihres Alters oder ihrer Behinderung diese Vorteile nicht vollständig nutzen oder sind sogar von ihnen abgeschnitten.' 'Daher ist es eine soziale, ethische und politische Notwendigkeit, IKT-Produkte und -Dienste zugänglicher zu machen', fügte Reding hinzu. 'Auch ökonomisch ist dies sinnvoll. Rund 48 % aller Menschen über 50 in Europa erklären heute, dass die IKT nicht ganz ihren Bedürfnissen entsprechen, doch viele von ihnen würden neue Mobiltelefone, Computer und Internetdienste kaufen, wenn sie sie nutzen könnten.' Die heute eingeleitete öffentliche Konsultation konzentriert sich auf drei Schlüsselbereiche, in denen die Europäische Union die elektronische Zugänglichkeit fördern könnte: öffentliches Beschaffungswesen, Zertifizierung und legislative Maßnahmen. Im Konsultationspapier wird argumentiert, dass die Behörden der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Anforderungen entwickeln sollten, um den Erwerb zugänglicher Güter und Dienste zu erleichtern. Dies würde größere Märkte für Produkte schaffen, die einem 'Design für alle' entsprechen. Auch wird im Konsultationspapier vorgeschlagen zu untersuchen, ob ein Zertifizierungsverfahren für ein Qualitätskennzeichen für zugängliche Produkte und Dienste sinnvoll wäre. 'Es sollte ein Zertifizierungsmechanismus für barrierefreie Produkte und Dienste eingerichtet werden, so dass den Kunden eine Orientierung an die Hand gegeben und Herstellern und Dienstleistern Anerkennung entgegengebracht wird. Es müssen Richtlinien entwickelt werden, um die Folgen von Informationsgesellschaftspolitiken auf die Zugänglichkeit zu bewerten, damit keine neuen Barrieren geschaffen werden und eine bessere Einbeziehung erfolgt', so das Konsultationsdokument. Im Hinblick auf legislative Maßnahmen wird festgestellt, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten bereits Gesetze bezüglich der elektronischen Zugänglichkeit erlassen haben und dass Hinweise darauf vorliegen, dass diese Gesetze durch eine Vereinheitlichung der einschlägigen EU-weiten technischen Anforderungen zu einer stärkeren Triebkraft des Wandels werden könnten. Gleichzeitig würden dadurch die Interoperabilität gefördert und einer Zersplitterung des Marktes vorgebeugt. Schließlich widmet sich das Konsultationspapier einer Reihe unterstützender Maßnahmen. Dazu zählen die Entwicklung der digitalen Kompetenz, die verstärkte IKT-Forschung zur Förderung der elektronischen Zugänglichkeit, die Überwachung der Zugänglichkeit des Internet, Benchmarking, die Entwicklung des Digitalfernsehens, die Schaffung eines Bewusstseins für das Thema Barrierefreiheit und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie die Befürwortung einer Normung für einen wahrhaft europäischen Markt. Das Konsultationsdokument ist online verfügbar, interessierte Parteien können bis zum 12. Februar 2005 zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen. Die Beiträge erfolgen anonym. Die Ergebnisse der Konsultation sowie die verschiedenen Beiträge werden in eine Mitteilung der Kommission über die elektronische Zugänglichkeit einfließen, die noch vor Juni 2005 verabschiedet werden soll.