Im Rahmen von EU-Projekt werden Antworten auf Gesetze zur Rückverfolgbarkeit gefunden
Als Vorbereitung auf die EU-Verordnung 178/2002 (General Food Law), die am 1. Januar 2005 in Kraft trat, beschloss die Kommission im Jahr 2001, das Projekt e-fruitrace zu finanzieren, mit dem über ein effizientes, auf Internettechnologien basierendes Rückverfolgungssystem für Lebensmittelsicherheit in der EU gesorgt werden sollte. Die neuen EU-Vorschriften über Lebensmittelhygiene, gemäß denen Landwirte, Hersteller und Vertriebshändler eine Farm-to-Fork-Rückverfolgbarkeit sicherstellen müssen, machen eine umfassende und kompatible Lösung erforderlich, damit alle Akteure im Nahrungsmittelsektor die Möglichkeit haben, Produkte rückzuverfolgen. Mit Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro aus dem Fünften Rahmenprogramm (RP5) wurde im Rahmen des e-fruitrace-Projekts ein europaweites, internetbasiertes, bedarfsgerecht zugeschnittenes und integriertes Rückverfolgbarkeitssystem für den Obstsektor erfolgreich getestet. 'In der Nahrungskette gibt es drei wichtige Stufen: Produktion, Transformation und Vertrieb', erklärte Projektkoordinatorin Itziar Cuenca in einem Interview mit CORDIS NEWS. 'Dank der von uns entwickelten Software können wir alle drei Stufen abdecken. Jeder Akteur in der Kette identifiziert seine Einkäufe an Obst und Gemüse und gibt diese Informationen in das System ein.' Die Verbraucher möchten nicht nur, dass ihnen die Qualität der Produkte, die sie essen, zugesichert wird, sondern auch wissen, woher diese Produkte stammen. Das Konzept der 'Rückverfolgbarkeit von Nahrungsmitteln' bedeutet, vollständig über die von den Verbrauchern verzehrten Lebensmittel informiert zu sein, einschließlich Gesundheit, Analyse, Prüfung von Qualitätsregistern, Herkunft, Arten, Verfahren, Ketten, Transport, Logistik und Marketing. Cuenca erklärte gegenüber CORDIS NEWS, dass sämtliche Projektpartner zusammengearbeitet haben, um die Informationen zu quantifizieren, die in die Softwareanwendung integriert werden mussten. Zu diesen Informationen zählte, wo das Obst angebaut wurde, welche Düngemittel oder Pestizide verwendet wurden und welche Art von Wasser für die Bewässerung eingesetzt wurde. 'Wenn beispielsweise eine Kiste mit faulen Äpfeln auf den Markt kommt', erklärte Cuenca, 'ist es wichtig, die Ursache des Problems zu finden. Hauptziel der Rückverfolgbarkeit ist es, in der Nahrungskette zurückgehen und herausfinden zu können, wo das Problem herrührt. Und dies ist auch die 'Daseinsberechtigung' des Projekts e-fruitrace', fügte sie hinzu. 'Dank e-fruitrace können wir sagen, wo die Äpfel herkommen, um welche Sorte es sich handelt, wer sie geerntet hat, wer sie gewaschen und transportiert hat und sogar, wo die Kiste, in der sie sich befinden, herstammt', kommentierte Cuenca. Mit dem e-fruitrace-Projekt konnte auch das größte Problem bewältigt werden, das die europaweite Rückverfolgbarkeitsgesetzgebung verfolgte: die Inkompatibilität verschiedener Plattformen, die von verschiedenen Akteuren in verschiedenen Ländern genutzt werden. Bei e-fruitrace wurde kein komplett neues System geschaffen, sondern es wurden einfach die verschiedenen Rückverfolgungssysteme mithilfe von internetbasierten Tools vereinheitlicht. Das Ergebnis ist ein De-facto-Standard für die Rückverfolgbarkeit von Obst. Da e-fruitrace in Verbindung mit bereits bestehenden Rückverfolgbarkeitslösungen verwendet werden kann, sind die von landwirtschaftlichen Genossenschaften, Herstellern und Vertriebshändlern erforderlichen Investitionen gering im Vergleich zu den Kosten für die Einführung neuer Rückverfolgungssysteme. Zudem, erklärte Cuenca, können Informationen nicht nur schnell und leicht in beide Richtungen der Nahrungskette ausgetauscht, sondern auch überall auf der Welt verwendet werden. 'Es handelt sich um ein flexibles System, das an Einzelfälle angepasst werden kann', schloss die Projektkoordinatorin. 'Es hilft der Industrie dabei, ihre Produktion zu kontrollieren und Qualitätsprodukte herzustellen, die für die Verbraucher sicher sind. Wir sind sehr glücklich über das Ergebnis, derzeit vermissen wir jedoch Reaktionen vom Markt. Dies könnte sich jetzt, da die Gesetze in Kraft sind, allerdings ändern.'