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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Ausschuss legt Kriterien für die Auswahl des Leitungsgremiums des Europäischen Forschungsrats fest

Der Auswahlausschuss des Europäischen Forschungsrats hat die Hauptkriterien für die Auswahl künftiger Mitglieder des Leitungsgremiums festgelegt. Die Leitlinien sind im Zwischenbericht des Ausschusses veröffentlicht, der auf der neuen Website der Kommission zur europäischen Gr...

Der Auswahlausschuss des Europäischen Forschungsrats hat die Hauptkriterien für die Auswahl künftiger Mitglieder des Leitungsgremiums festgelegt. Die Leitlinien sind im Zwischenbericht des Ausschusses veröffentlicht, der auf der neuen Website der Kommission zur europäischen Grundlagenforschung abrufbar ist. Der Bericht deckt die abgeschlossene erste Phase der Arbeit des Auswahlausschusses ab, die Phase der Identifikation der für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsgremiums anzuwendenden Kriterien, wobei es sich bei der zweiten Phase um das Auswahlverfahren selbst handelt. Beide Phasen umfassen eine enge Konsultation mit den Hauptorganisationen, die die Forschungsgemeinschaft auf europäischer Ebene vertreten. Dem Bericht zufolge waren die während der ersten Phase der Konsultationen eingegangenen Beiträge "äußerst konstruktiv und wiesen auf eine starke Konvergenz der Ansichten zu den gestellten Fragen hin". Folglich beabsichtigt der Ausschuss die Annahme von sechs breiten Kriterien als Grundlage für die Auswahlkriterien. Zuerst argumentiert er, dass die Glaubwürdigkeit des Leitungsgremiums auf den Qualitäten der wissenschaftlichen Führungsrolle, der Unabhängigkeit, der Weisheit und der Vision der Männer und Frauen, aus denen das Gremium sich zusammensetzt, basieren werde. Diese Personen sollten die komplette Bandbreite der Forschungsgemeinschaft in Europa reflektieren - einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften - aber sollten sich selbst nicht als Vertreter einer bestimmten Fachrichtung betrachten. Er fügt hinzu, dass die Mitglieder des Leitungsgremiums über einen unbestrittenen Ruf als Forschungsleiter verfügen sollten. Im Allgemeinen sollte es sich um aktive oder noch bis vor kurzem aktive Forscher handeln und es sollten auch jüngere Forschungsleiter der nächsten Generation in Betracht gezogen werden. Das Leitungsgremium müsse eine breite Palette von Erfahrung abdecken, beispielsweise von Hochschulen, Akademien, Finanzierungsgremien und aus der Industrie, und Personen mit Erfahrung in mehr als einem Land umfassen, einschließlich einiger von außerhalb Europas. Abschließend heißt es in dem Bericht: "Die Vermeidung von Interessenkonflikten kann Beschränkungen bezüglich des Umfangs erfordern, in dem die Mitglieder des Leitungsgremiums gleichzeitig andere nationale oder internationale institutionelle Positionen im Bereich der Forschungsfinanzierung innehaben können." Anschließend wird der Auswahlausschuss dieselben Organisationen konsultieren, die während der ersten Phase seiner Arbeit kontaktiert wurden, und diese auffordern, Personen vorzuschlagen, die die genannten Kriterien erfüllen und die daran interessiert sind, diese Rolle zu übernehmen. In einem Anhang zu dem Bericht sind die voraussichtlichen Aufgaben des Leitungsgremiums und die zeitlichen Verpflichtungen, die von seinen Mitgliedern verlangt werden, aufgeführt. Schließlich liefert das Dokument Details zu dem Zeitplan für künftige Aktivitäten, wobei die Beurteilung der Bewerber voraussichtlich im Mai beginnt und der Abschlussbericht des Ausschusses im Juni veröffentlicht wird. Der Bericht ist auf der neu eingerichteten Website der Kommission zur europäischen Grundlagenforschung veröffentlicht, auf der Anwender alle wichtigen Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Unterstützung für die Grundlagenforschung verfolgen können.

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