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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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EU veröffentlicht Register legaler GV-Erzeugnisse

Nach dem vor kurzem aufgedeckten illegalen Import von genetisch verändertem Bt10-Mais aus den USA nach Frankreich und Spanien hat die Europäische Kommission ein Register mit 26 Biotechnologieerzeugnissen veröffentlicht, deren Verwendung in den 25 EU-Mitgliedsstaaten genehmigt ...

Nach dem vor kurzem aufgedeckten illegalen Import von genetisch verändertem Bt10-Mais aus den USA nach Frankreich und Spanien hat die Europäische Kommission ein Register mit 26 Biotechnologieerzeugnissen veröffentlicht, deren Verwendung in den 25 EU-Mitgliedsstaaten genehmigt ist. Bei den aufgelisteten Erzeugnissen handelt es sich um zwölf Maissorten, sechs Rapssorten, fünf Baumwollsorten, eine Sojabohnensorte, ein Biomasseprodukt sowie eine Hefecreme. Mit dieser Liste soll die Verwirrung, die durch jüngste Ereignisse entstanden ist, beseitigt werden. "Dieses Register ist ein wichtiges Instrument zur Klärung des rechtlichen Status von genetisch veränderten Organismen (GVO), deren Verkauf in der EU bereits zugelassen war, bevor die neuen Vorschriften im April 2004 in Kraft traten", so Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. "Aus dem Register geht eindeutig hervor, welche Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden dürfen, wenngleich viele dieser Erzeugnisse derzeit in der EU vielleicht gar nicht im Handel sind." Diese 26 Erzeugnisse waren entweder gemäß den vorherigen EU-Vorschriften bereits zugelassen, oder es war zu der Zeit, zu der sie auf den Markt gebracht wurden, keine Zulassung dafür erforderlich. Da diese Erzeugnisse nicht den strengen neuen Vorschriften unterworfen waren, die im April 2004 in Kraft getreten sind und die ein strenges Zulassungsverfahren sowie eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfassen, wurden sie von der Kommission und der Gemeinsamen Forschungsstelle untersucht, bevor sie samt allen notwendigen Informationen in einen speziellen Abschnitt des Gemeinschaftsregisters für GV-Lebens- und -Futtermittel aufgenommen wurden. Sobald die Erzeugnisse offiziell im EU-Biotechregister aufgelistet sind, können Unternehmen die genehmigten Erzeugnisse für einen Zeitraum zwischen drei und neun Jahren verkaufen. Dann muss der Europäischen Kommission ein neuer Zulassungsantrag vorgelegt werden.