Weigerung des Rats, nationale Beschränkungen aufzuheben, nährt Zweifel an GVO-Regulierung
Der Umweltministerrat hat ein Paket von Kommissionsvorschlägen zurückgewiesen, das die Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung von acht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg verlangt. Damit hat der Rat zum ersten Mal mit qualifizierter Mehrheit Kommissionsvorschläge zu GVO abgelehnt. Die Kommission sagte daraufhin, dass sie die rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen aller künftigen Vorschläge "genau prüfen" werden müsse. Der Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Die Kommission ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten der bestehende Regulierungsrahmen für die Inverkehrbringung von GVO korrekt angewendet wird. Aus diesem Grund haben wir vorgeschlagen, dass die derzeitigen Verbote oder Beschränkungen von bestimmten GVO in Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg aufgehoben werden." "Die Tatsache, dass der Rat alle acht Vorschläge abgelehnt hat, wirft zahlreiche Fragen auf. Eines ist allerdings sicher: Die heutige Abstimmung ist ein politisches Signal, dass die Mitgliedstaaten einige Aspekte des bestehenden Systems überprüfen sollten", so Dimas weiter. Die Vorschläge zielten darauf ab, so genannte nationale Schutzmaßnahmen für bestimmte gentechnisch veränderte Mais- und Rapssorten aufzuheben, einschließlich Beschränkungen des Anbaus und Imports sowie der Verwendung in Lebens- und Futtermitteln. Die Kommission musste handeln, nachdem die maßgeblichen wissenschaftlichen Ausschüsse erklärt hatten, die von den genannten Ländern eingereichten Informationen zur Begründung des Verbots änderten nichts an der ursprünglichen Risikobewertung, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens durchgeführt worden war. Gemäß dem EU-Vertrag hat die Kommission jetzt drei Möglichkeiten: Sie kann die Vorschläge erneut dem Ministerrat vorlegen; sie kann die Vorschläge ändern, bevor sie sie erneut vorlegt; oder sie kann einen neuen Gesetzesvorschlag unterbreiten. Dimas bestätigte, dass die Kommission alle rechtlichen und wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit den Entscheidungen prüfen werde, bevor sie die besten nächsten Schritte festlegt. Im selben Treffen am 24. Juni gelangte der Umweltministerrat nicht zu einer Entscheidung für oder gegen die Zulassung von MON863, einem gentechnisch veränderten Mais für den Import, die Verarbeitung und die Verwendung als Futtermittel. Der Fall wird damit zurück an die Europäische Kommission verwiesen, die eine endgültige Entscheidung trifft.
Länder
Österreich, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg