Litauen setzt Europäische Charta für Forscher um
Die litauische Regierung hat kürzlich eine Entschließung verabschiedet, durch die de facto die Bestimmungen der "Europäischen Charta für Forscher" und der "Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern" in den Modus Operandi aller Forschungs- und Bildungseinrichtungen des öffentlichen Sektors aufgenommen werden. Mit der Verabschiedung der Entschließung 906, die im Januar 2006 in Kraft tritt, gibt die litauische Regierung das Tempo für die Anerkennung der Rechte und Pflichten von Forschern und die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen im ganzen Land sowie im Vergleich zu den übrigen EU-Mitgliedstaaten vor. Die Entschließung sieht Mindestqualifikationsanforderungen für Wissenschaftler, andere Forscher und Lehrkräfte in Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen sowie Bedingungen und Verfahren für die Ausrichtung offener Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen vor. Dabei werden auf den Gebieten Biomedizin, Physik und Technik andere Anforderungen gestellt als in den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften. Da die Mindestanforderungen nicht rückwirkend gelten, finden sie für Personen, die vor Inkrafttreten der Entschließung ihre Funktion übernommen haben, keine Anwendung. Ferner gilt die Entschließung nicht für Trainees im Forschungsbereich. Die Europäische Charta für Forscher und der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern wurden im März 2005 von der Kommission veröffentlicht. Die beiden Dokumente sind wichtige Bestandteile der Bemühungen der EU, die Ergreifung einer Karriere im Forschungsbereich attraktiver zu machen, um im Rahmen einer umfassenderen Strategie Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu fördern. Durch die Charta und den Verhaltenskodex erhalten Forscher dieselben Rechte und Pflichten, unabhängig davon, wo in der EU sie arbeiten. Diese Maßnahmen beruhen auf der Überlegung, dass die Schaffung eines fairen beruflichen Umfelds für Forscher zur Entstehung einer besseren und kreativeren Atmosphäre und somit zur Steigerung der Forschungsleistungen führen wird. Seit der Veröffentlichung der Dokumente fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, diese umzusetzen, und hebt die Tatsache hervor, dass der unmittelbare Erfolg der zwei Initiativen von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten und der nationalen Forschungsgremien abhängt, diese umzusetzen. Die litauische Entschließung sieht unter anderem vor, dass Auswahlverfahren für Forschungsstellen auf staatlicher Ebene auf der öffentlichen Website der betreffenden Einrichtung sowie über den litauischen Wissenschaftsrat und das litauische Mobilitätszentrum für Forscher veröffentlicht werden müssen. Wenngleich die Entschließung nur im öffentlichen Sektor bindend ist, sind auch private Forschungs- und Hochschuleinrichtungen in Litauen aufgerufen, die darin genannten Vorgaben zu erfüllen.
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Litauen