Italien muss sich wegen Atomsicherheitsprogramm verantworten
Die Europäische Kommission wird Italien vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagen, da Italien ihrer Ansicht nach die strengen Euratom-Richtlinien hinsichtlich des Schutzes der Bevölkerung bei einem radiologischen Notfall nicht wirksam in nationales Recht umgesetzt hat. Die Kommission moniert, die italienischen Gesetze sorgten nicht für eine ausreichende und frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Notfallpläne. "Insbesondere bei der Vorbereitung auf den radiologischen Notstand ist die vorherige Aufklärung der Bevölkerung für die Minderung der gesundheitlichen Auswirkungen eines nuklearen Unfalls von entscheidender Bedeutung", heißt es in einer Erklärung der Kommission. Die Euratom-Richtlinien traten 1989 (89/618/Euratom - über die Unterrichtung der Bevölkerung über die bei einer radiologischen Notstandssituation geltenden Verhaltensmaßregeln und zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen) und 1996 (96/29/Euratom - zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen) in Kraft. Die Angelegenheit geriet ins Blickfeld der Europäischen Kommission, als Italien eigene Gesetze für die Reaktion auf radiologische Notfälle verabschiedete. In ihrer Stellungnahme befindet die Kommission, Italien habe die "EURATOM-Richtlinien hinsichtlich der Erarbeitung von Einsatzplänen für den radiologischen Notfall sowie die Bestimmungen zur vorherigen Aufklärung der Bevölkerung über solche Situationen nicht in nationales Recht" umgesetzt. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass "die Italienische Republik nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Vorschriften des EU-Rechts hinsichtlich der Ausarbeitung von Einsatzplänen für den radiologischen Notfall nachzukommen". Der Euratom-Vertrag, der mit dem Vertrag von Rom aus dem Jahr 1958 ratifiziert wurde, ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union. "Das Bestehen einer lückenlosen, transparenten nationalen Regelung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen hohen Schutz der Bevölkerung gegen ionisierende Strahlen", heißt es in der Erklärung der Kommission.
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