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Ausschreibung: Leitlinien für nuklearmedizinische Anlagen und bildgebende Verfahren

Die Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung für die Überprüfung und Überarbeitung der Leitlinien für die Zulässigkeitskriterien von radiologischen und nuklearmedizinischen Anlagen sowie für die Überweisungskriterien für die Durch...

Die Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung für die Überprüfung und Überarbeitung der Leitlinien für die Zulässigkeitskriterien von radiologischen und nuklearmedizinischen Anlagen sowie für die Überweisungskriterien für die Durchführung von bildgebenden Verfahren veröffentlicht. Dieses medizinische Projekt soll die Leitlinien der EU in folgenden Bereichen überprüfen und überarbeiten, da sich die Verfahren jedes Jahr ändern oder verbessern: 1: Zulassungskriterien für medizinische Anlagen; und 2: Überweisungskriterien für medizinische Expositionen. Los 1: Der Zweck von Teilstudie 1 besteht darin, die Leitlinien für die Zulässigkeitskriterien von radiologischen (einschließlich Strahlentherapie) und nuklearmedizinischen Anlagen zu überprüfen und zu überarbeiten (1997 als Strahlenschutz Reihe 91 veröffentlicht). Die Leitlinien sollen wesentliche Parameter für die Bewertung der Leistung von strahlenmedizinischen Anlagen bestimmen und Toleranzbereiche festlegen, innerhalb derer die Qualität der medizinischen Verfahren, einschließlich der Sicherheit von Patienten und Personal, gewährleistet ist. Im Hinblick auf die zu untersuchenden wesentlichen Parameter werden die Leitlinien Methoden beschreiben, die auf nichtinvasiven Messungen beruhen, die vom Bedienungspersonal in regelmäßigen Abständen, erforderlichenfalls unter Einsatz von Testausrüstung, durchgeführt werden. Die Leitlinien sollen dem Besitzer der radiologischen Anlagen nutzen, da sie ihm dabei helfen, Qualitätskontrollprotokolle zu erstellen, aus denen die Einsatzbereitschaft der Anlagen ersichtlich ist, und erforderliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festzustellen. Außerdem sollen die Leitlinien die für die technische Überwachung zuständigen Stellen und die entsprechenden Behörden bei der Überprüfung der Anlagen auf Erfüllung der technischen Sicherheitsvorschriften unterstützen. Los 2: Der Zweck von Teilstudie 2 besteht darin, die Leitlinien für die Überweisungskriterien für die Durchführung von bildgebenden Verfahren zu überprüfen und zu überarbeiten (die letzte Überarbeitung wurde 2003 als Strahlenschutz Reihe 137 veröffentlicht). Die Leitlinien sollen den überweisenden Ärzten und den praktischen Ärzten Hilfestellung bei der Beauftragung von bildgebenden Verfahren bieten, die nach Abwägung von diagnostischem Nutzen und den Strahlenschäden, die sie verursachen können, gerechtfertigt sind, unter Berücksichtigung der Vorteile und Risiken von verfügbaren Verfahren ohne medizinische Strahlenexposition. Die Überweisungsleitlinien werden dem klinischen Management und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Informationen über die Überweisungskriterien für medizinische Expositionen liefern. Die Überweisungskriterien können von den Mitgliedstaaten angenommen werden, auch wenn anerkanntermaßen weitere lokale Anpassungen erforderlich sein können, in Abhängigkeit von den verschiedenen Verfahren und Bestimmungen im Gesundheitswesen.Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion Energie und Verkehr Referat Strahlenschutz (H4) z. Hd.: Herrn Jochen Naegele Raum EUFO 4155 L-2920 Luxemburg Tel.: +352 43 0136027 Fax: +352 43 0134646 E-Mail: Jochen.Naegele@ec.europa.eu Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf folgender Website abrufbar: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:187993-2006:TEXT:DE:HTML(öffnet in neuem Fenster)