Kommission fordert Änderung der steuerlichen Behandlung von Lizenzgebühren auf Patente in Irland
Die Europäische Kommission hat Irland förmlich aufgefordert, eine Änderung seines Steuersystems vorzunehmen, da Lizenzgebühren für Patente gegenwärtig nur dann steuerbefreit sind, wenn die der Patentanmeldung vorausgehende Forschung und Entwicklung (F&E) in Irland durchgeführt wurde. Laut Kommission sind die derzeitigen steuergesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr. Die Kommission führt an, diese Bestimmung halte irische Unternehmen ab, Forschungsaufträge an andernorts in der EU oder dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) niedergelassene Institute zu vergeben, weil die Einkünfte aus den daraus resultierenden Patenten keine Steuerfreiheit genießen würden. Ferner beeinträchtigen die derzeitigen Steuerbestimmungen die Niederlassungsfreiheit, da es für irische Unternehmen unattraktiv ist, Forschungszentren in anderen Mitgliedstaaten einzurichten. Die irische Regierung hat zwei Monate Zeit, auf die formale Aufforderung der Kommission zu reagieren. Nach Ablauf dieser Frist steht es der Europäischen Kommission frei, die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof zu überantworten.
Länder
Irland