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Bericht über Urheberrechtsfragen in Verbindung mit digitaler Bewahrung

In einem Bericht der Hochrangigen Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken der EU werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, auf freiwilliger Basis Vorkehrungen zu treffen, um die Digitalisierung und den Zugang zu verwaisten und vergriffenen Werken zu erleichtern. 2005 hat ...

In einem Bericht der Hochrangigen Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken der EU werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, auf freiwilliger Basis Vorkehrungen zu treffen, um die Digitalisierung und den Zugang zu verwaisten und vergriffenen Werken zu erleichtern. 2005 hat die Europäische Kommission die Europäische Digitale Bibliothek ins Leben gerufen, eine Initiative, deren Zweck es ist, die Mitgliedstaaten zu fördern, ihr kulturelles Erbe zu digitalisieren, zu bewahren und für alle zugänglich zu machen. Bis 2008 werden schätzungsweise zwei Millionen Bücher, Filme, Fotografien, Manuskripte und sonstige kulturelle Werke über die Europäische Digitale Bibliothek zur Verfügung stehen. Man geht davon aus, dass diese Zahl bis 2010 mindestens auf sechs Millionen ansteigen wird, wenn praktisch alle Bibliotheken, Archive und Museen in Europa in der Lage sein werden, ihre digitalen Inhalte mit der Europäischen Digitalen Bibliothek zu verknüpfen. Es ist allerdings nicht ganz unkompliziert, die Ressourcen europäischer Bibliotheken und Archive im Internet verfügbar zu machen. Der von der Expertengruppe am 18. April veröffentlichte Bericht empfiehlt den Mitgliedstaaten insbesondere Maßnahmen in zwei Bereichen. Der erste Bereich betrifft verwaiste Werke, das heißt Werke, deren Urheberrechteinhaber nicht bekannt oder auffindbar sind. Sowohl bei in Textform vorliegenden als auch audiovisuellen Materialien gibt es zahlreiche Werke, deren urheberrechtlicher Status ungeklärt ist. Dies stellt Bibliotheken, Museen und Archiven bei der Erfüllung ihres Auftrags der Wahrung und Verbreitung von Kulturgut häufig vor Probleme. Im Falle von verwaisten Werken schlagen die Verfasser des Berichts vor, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen einrichten, damit solche Werke für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden können. Dies soll jegliche Arten von verwaisten Werken betreffen. Außerdem soll von den Benutzern verlangt werden, dass sie in gutem Glauben eine Suche nach dem Inhaber der Urheberrechte durchführen, bevor sie das Material verwenden. Die Mitgliedstaaten sollten auch dahin geführt werden, in anderen Teilen der EU geltende Regelungen anzuerkennen, um eine grenzüberschreitende Arbeit zu gewährleisten. Wenn die Nutzung von Material in einem Mitgliedstaat legal ist, sollte sie es auch in den anderen Mitgliedstaaten sein. Der zweite Bereich, der in dem Bericht genannt wird, betrifft vergriffene Materialien. Vorgeschlagen werden hauptsächlich für Bibliotheken geeignete Nutzungsrechte, die derart gestaltet sind, dass sie an die unterschiedlichen Rechtssysteme und -modelle in der ganzen EU angepasst werden können. Eine Bibliothek erhält mit der Lizenz die nicht-exklusiven und nicht-übertragbaren Rechte, Material zu digitalisieren und Nutzern in geschlossenen Netzwerken zur Verfügung zu stellen. Der Verfasser oder Herausgeber behält allerdings das Urheberrecht des Werkes und darf der Bibliothek jederzeit die Nutzungsrechte wieder entziehen. Werden mehr als zehn Prozent des zugelassenen Materials aus dem Verkehr gezogen, steht der Bibliothek eine Kostenerstattung zu. Die Verfasser des Berichts fordern die Kommission auf, die vorgeschlagenen Nutzungsrechte bekannt zu machen und Mitgliedstaaten zu ermuntern, diese anzunehmen. Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding äußerte zu dem Bericht, es sei wichtig, die vorgebrachten Urheberrechtsfragen zu lösen, um die geplante Europäische Digitale Bibliothek in die Tat umzusetzen. "Ich werde die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe daher mit großem Interesse daraufhin prüfen, wie die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die beteiligten Kreise ihnen am besten nachkommen können. Nach den bisherigen Erörterungen scheint mir ein Ansatz, der auf breit angelegten Vereinbarungen zwischen Bibliotheken und Rechtsinhabern beruht, Erfolg zu versprechen, sofern damit vorrangig den Nutzerinteressen Rechnung getragen wird", versprach sie.